Der Rechtssatz von 1504 (neben dem von 1404), heute als Stadtrecht bezeichnet, ist eigentlich eine Mischung aus Verordnungs-, Herrschafts- und Eigenrecht.
Die Altdorfer Ratsverfassung wird durch Nürnberg bestätigt: der Bürger- oder Stadtrat besteht aus zwölf Ratsbrüdern, nämlich sechs alten und sechs jungen Bürgermeistern. Je ein alter und ein junger Bürgermeister führen gemeinsam einen Monat das Amt.
Durch den Würzburger Fürstbischof Lorenz von Bibra wird eine Stadtordnung erlassen, in der die Existenz von zwei Bürgermeistern, eines Inneren und eines Äußeren Rates sowie Trägern von höheren städtischen Ämtern festgeschrieben werden. Der Innere Rat besteht aus einem Bürgermeister und 13 Bürgern und wird vom Würzburger Bischof oder dessen Schultheiß gewählt und eingesetzt; der Äußere Rat besteht aus zwölf Bürgern und wird durch den Inneren Rat gewählt.
Schultheiß, Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Heidingsfeld huldigen dem Würzburger Bischof.
Die Räte des Würzburger Bischofs Lorenz von Bibra schlichten einen Streit zwischen Schulheißen, Bürgermeistern und Rat von Fladungen. Demnach soll sich der Schultheiß Bittstellern gegenüber gütlich verhalten, die Bürger sollen die auferlegte Bede ohne Widerworte annehmen, der Rat soll nicht ohne den Schultheißen tagen (auch darf er als Erster sprechen); Maßnahmen zum Wiederaufbau verfallener Hofstätten werden getroffen, eine Schützenordnung erstellt, eine Rechnungsführung für die Steuer verlangt und die Pflichten des Schultheißen in der Gemeinde festgeschrieben.
Die Stadtordnung wird erwähnt.
Der "Aufruhr in der Gemeinde" endet zwar blutig mit der Ermordung der Anführer, führt aber auch zu einer neuen Verfassung.
Das Stadtregiment besteht aus dem alten "Zwölferrat", der weiterhin die Schöffen des Stadtgerichts stellt, dazu kommem zwölf Ratsherren und die "Achterherren" , so dass 44 Bürger die Regierung bilden.
Die Verfassung bleibt bestehen, bis auf die Änderung, dass jedes Kollegium aus acht Mitgliedern besteht.
Der Rat der Stadt gliedert sich in einen inneren Rat, bestehend aus 16 Mitgliedern mit zwei Bürgermeistern, und einen äußeren Rat mit zwölf Mitgliedern.