Der Bürgerrat besteht einschließlich der Bürgermeister aus zwölf Personen. Da Rothenfels mit den benachbarten Dörfern Bergrothenfels, Windheim und Zimmern eine Gemeinde bildet, stellen auch diese Dörfer ihre Ratspersonen.
Der Rat in Rodach besteht aus Stadtverordneten und Magistratsherren.
Vom bischöflichen Amtmann wird jährlich zu Walpurgi ein Rat, bestehend aus zwölf Personen der Bürgerschaft, eingesetzt, der jährlich zu Michaelis vier Bürgermeister aus seiner Mitte zu wählen hat.
Zuerst gibt es in Staffelstein einen Bürgermeister, später zwei.
Teuschnitz hat einen Bürgermeister und Rat in der Art der anderen kleinen Hochstiftsstädte Bambergs.
Die Vogtei übt der Stadtrat aus.
Der innere Rat besteht aus Patriziern, der äußere Rat aus Vertretern der Zünfte.
Der Rat besteht aus vier Bürgermeistern und neun Ratsherren.
Der Rat der Stadt setzt sich aus einem Amts- und drei Unterbürgermeistern sowie vier Ratsverwandten zusammen.
Die Gemeindevertretung besteht aus zwei Bürgermeistern, die von der Gemeinde gewählt und von der Herrschaft bestätigt werden.