Der Bamberger Bischof Lothar Franz von Schönborn gestattet Bürgermeister und Rat zu Burgkunstadt, von den über 18 Judenhaushaltungen, die meist mit Vieh und Pferden handeln, für jedes Stück Zucht- und Rindvieh den üblichen Zoll von 4 Pfennig für durchpassierendes Vieh zu erheben. Davon ausgenommen sind ein oder zwei Stück Vieh, die wie bei anderen Haushaltungen zollfrei sind.
Eine neue Kirchen- und Stadtordnung wird erlassen.
Der Rat der Stadt besteht aus vier Bürgermeistern, acht Ratsfreunden und vier Viertelmeistern.
Der Teuschnitzer Rat besteht aus vier Bürgermeistern.
Als Juden im Gerichtsbereich des Ansbacher Rats werden 15 Familien genannt.
1732 besteht der innere Rat aus zwei "beständig bleibenden" Bürgermeistern, von denen der ältere die Bürgermeisteramtsrechnung zu führen hat, der jüngere hingegen die Aufsicht über die Stadtwaldungen ausübt, sowie zehn Ratsmitgliedern.
In der vetterschen Oberamtsbeschreibung werden für 1732 als markgräfliche Beamte in der Stadt Schwabach der Oberamtmann, der Kastner und der Stadtrichter genannt. Die Zahl der Bürgermeister ist von zwei auf vier verdoppelt worden. Der Rat besteht nun aus acht alten und zwölf jungen Ratsherren.
Die Stadt- und Gerichtsordnung bestimmt eine jährliche Selbstergänzung des Rates.
Als Juden im Gerichtsbereich des Ansbacher Rats werden 43 Familien genannt.
Eine Neuordnung von 1772 beseitigt das zwölfköpfige Schöffenkolleg und setzt einen Bürgermeister und drei Stadträte an seine Stelle.