Es erfolgt die Ansiedlung der Augustinereremiten durch die Bürger von Münnerstadt. Schultheiß, Schöffen, Ratsherren und Bürger übergaben auf Befehl, aus Gunst und mit Zustimmung der beiden hennebergischen Statherren den Augustinereremiten die sog. Vogelweide als Baugrund für ein Kloster und versprachen, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Es gibt in Rothenburg o. d. Tauber zunächst ein rein patrizisches Zwölferkollegium, die sogenannten "consules in rotenburg ceterique cives ibidem".
Eine Ratsverfassung existiert.
Am Anfang der städtischen Entwicklung zum Rat nimmt die "universitas civium" die Selbstverwaltung wahr.
Der erste Stadtschreiber, der zugleich Schulrektor war, wird erwähnt.
Pappenheim ist seit 1288 mit voller Stadt- und Ratsverfassung begabt.
Es werden "Schultheiß, Schöffen und der Rat" erwähnt.
Die Schultheißen verschwinden aus dem Rat, was einen Höhepunkt in der städtischen Selbstverwaltung darstellt..
Es ist von einem "minister et universitas civium" Dinkelsbühls die Rede.
"Heinricus sculetus de Theymer" ist wohl der Vorsitzende des Stadtgerichts.