Die Deutschordens-Kommende, welche sich angeblich am Sternplatz befand, wird von aufständischen Bürgern demoliert.
Es werden "sculetus, consules, scabini et communitas civium" erwähnt.
Im Langenstädter Vertrag sind für Kronach Bürger ("cives") bezeugt.
Im Friedensschluss zwischen Bürgern und Bischof muss die "universitas civium Herbipolensium" versprechen, die Rechte von Bischof und Klerus, Adel und Ministerialen zu achten, ihren Rat der 24 nicht ohne bischöfliche Zustimmung zu wählen und keine Neubürger ohne bischöfliche Zustimmung aufzunehmen.
1264 wird ein "Hermannus advocatus" an der Spitze einer Zeugenreihe von Mellrichstädter Bürgern erwähnt.
Unter Vermittlung des Dominikanergelehrten Albertus Magnus kommt es zu einem neuen Vertrag zwischen Bürgerschaft und Bischof, der die Bestimmungen von 1261 noch ungünstiger fasste: Rat und Bürgermeister sind vom Willen Bischof Irings abhängig, sie müssen dem Bischof das Siegel und die Schlüssel der Stadt ausliefern, 2000 Mark Silber an den Bischof und 200 an "seinen" Rat entrichten und dem Bischof das Ungeld über acht Jahre überlassen.
1265 sind die Grundzüge der Stadtverfassung bereits zu erkennen: Der bischöfliche Schultheiß Friedrich, die Schöffen (scabini) und die Gemeinde (universitas) von Neustadt stellen eine Urkunde für Wechterswinkel aus, die zudem von 19 Bürgern und einem Schulmeister bezeugt wird.
Es ist von "cives" die Rede.
Es werden Bürger erstmals genannt.
Es erfolgt die Ansiedlung der Augustinereremiten durch die Bürger von Münnerstadt. Schultheiß, Schöffen, Ratsherren und Bürger übergaben auf Befehl, aus Gunst und mit Zustimmung der beiden hennebergischen Statherren den Augustinereremiten die sog. Vogelweide als Baugrund für ein Kloster und versprachen, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.