Kaiser Friedrich I. entscheidet den Rechtsstreit zwischen dem Domkapitel von Bamberg und Adalbert von Truhendingen um den Markt in Staffelstein zu Gunsten des Domkapitels von Bamberg. Er räumt jedoch den auf den Gütern der Würzburger Kirche wohnenden Leuten gewisse Sonderrechte ein.
Es existieren keine formelle Markt- und Stadtrechtsverleihung und nur wenige Urkunden aus der frühen Zeit Bayreuths.
Die ersten Freiheiten der "villa" werden vom Kaiser verliehen: Rechte für Kaufleute, freie Vererbung der Grundstücke bei Zahlung einer Abgabe an den Kaiser und Vorbehalt der Rechtssprechung für den Kaiser oder seinen "villicus".
Kaiser Friedrich I. befiehlt allen Getreuen des Reiches, die Kaufleute von Gelnhausen ungehindert und frei von Abgaben ihren Handel betreiben zu lassen.
Der Eichstätter Bischof Hartwig von Grögling-Dollnstein (1195-1223) erhält von König Philipp durch eine goldene Bulle das Recht, eine vierzehntägige Messe abzuhalten.
Am Rande der Abtei gibt es eine Fischersiedlung, deren rechteckige Anlage eine planmäßige Gründung der Stadt vermuten lässt.
Es ist die Blütezeit des Kupferbergbaus.
Pegnitz besitzt das Marktrecht und wird bereits 1280 als Markt bezeichnet.
Neben der Salzgewinnung und dem Salzhandel macht die Geldwirtschaft Hall zu einer der finanzkräftigsten Städte.
Teuschnitz erhielt offenbar im 13. Jahrhundert Marktrechte.