Der Würzburger Bischof Gottfried III. von Hohenlohe bestätigt eine Stiftung der Röttinger Bauleute ("quod operariorum et lateratorum seu alias occupatorum") in der dortigen Kirche. Dazu soll ein Priester fest angestellt werden.
Graf Friedrich von Castell und Friedrich von Hohenlohe übergeben in Vertretung Graf Heinrichs von Hohenlohe dem Kloster Ebrach den Teil der Weinberge und anderer Güter in Volkach, die Heinrich abgesprochen wurden.
Graf Poppo von Eberstein verpfändet dem Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt seine Mühle in der Burg Widdern gegen Einkünfte von 20 Pfund Hellern, die ihm als Burglehen in Külsheim übertragen waren. Diese Einkünfte sollen er und seine Erben nun als Burglehen von der Mühle beziehen.
Graf Ludwig von Rieneck gibt den Kaufleuten (betont sind hier die Regensburger) das Geleit von Tauberbischofsheim ausgehend tauberauf- und -abwärts.
Schwabach wird als "Markt" erwähnt.
Es gibt drei Jahrmärkte, am St. Veitstag, am Tag der Kreuzerhebung und an Martini.
König Ludwig IV. verleiht auf Bitte des Deutschmeisters Konrad von Gundelfingen das Stadtrecht an Neubrunn. Unter Anderem erhält Neubrunn das Recht, montags einen Wochenmarkt abzuhalten.
König Ludwig IV. verfügt, dass die in der Stadt gefertigten "graven Tuche", wohin sie auch immer verkauft werden, mit dem Dinkelsbühler Stadtmaß zu messen seien.
König Ludwig IV. verleiht Neubrunn das Recht der Stadt Wertheim und erlaubt, dass ein Wochenmarkt abgehalten werden darf.
Das bereits 1323/28 bezeugte "Marchtrecht" in Kronach muss spätestens um 1400 in die volle Verfügungsgewalt von Bürgermeister und Rat gekommen sein.