Der Würzburger Bischof Gottfried III. von Hohenlohe bestätigt eine Stiftung der Röttinger Bauleute ("quod operariorum et lateratorum seu alias occupatorum") in der dortigen Kirche. Dazu soll ein Priester fest angestellt werden.
Graf Friedrich von Castell und Friedrich von Hohenlohe übergeben in Vertretung Graf Heinrichs von Hohenlohe dem Kloster Ebrach den Teil der Weinberge und anderer Güter in Volkach, die Heinrich abgesprochen wurden.
Graf Poppo von Eberstein verpfändet dem Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt seine Mühle in der Burg Widdern gegen Einkünfte von 20 Pfund Hellern, die ihm als Burglehen in Külsheim übertragen waren. Diese Einkünfte sollen er und seine Erben nun als Burglehen von der Mühle beziehen.
Graf Ludwig von Rieneck gibt den Kaufleuten (betont sind hier die Regensburger) das Geleit von Tauberbischofsheim ausgehend tauberauf- und -abwärts.
Schwabach wird als "Markt" erwähnt.
Königshofen erhält den ersten Jahrmarkt, für den 3. Sonntag nach Ostern, durch König Ludwig IV.
Leopold und Albrecht von Wolfstein bekommen als Grundherren das königliche Privileg des Markt- und Befestigungsrechts für ihr "Dorf" nach dem Vorbild der "stadt zu dem Neuenmarkt".
Auf Veranlassung der Bischöfe von Bamberg erhält Pottenstein das Markt- und Stadtrecht.
Die Handwerker erhalten kaiserliche Privilegien.
Für Kronach ist eine Mühle bezeugt.