Kaiser Ludwig IV. wandelt den Markt in zwei achttägige Messen, die Jörgen- und Michaelismesse, um.
Es werden Hopfengärten genannt.
Kaiser Ludwig IV. verleiht dem Flecken Iphofen das Gelnhäusener Stadtrecht, unter Anderem das Befestigungs- und Marktrecht.
Die erste der später drei bedeutenden Mühlen, die Mittelmühle, wird genannt.
In einer Urkunde Kaiser Ludwigs IV. werden 72 Orte genannt, in denen Nürnberger Händler keinen Zoll zahlen müssen.
Auf Bitten des Hochstifts erhebt Kaiser Ludwig IV. den Markt Homburg zur Stadt und hält laut Lorenz Fries jeden Dienstag einen Wochenmarkt ab.
Kaiser Ludwig IV. verleiht dem Konrad Grave von Gräfenberg Marktrecht und Blutbann nach dem Muster Nürnbergs.
Es gibt fünf Jahrmärkte und einen Wochemarkt.
Kaiser Ludwig IV. verleiht dem Ort das Marktrecht.
Graf Berthold und Graf Heinrich, sein Sohn, gebieten, dass in Schmalkalden kein Edelmann schänken oder sonstige den Bürgern schädliche Gewerbe treiben darf und auch keine Schafe auf dortiger Flur halten soll.