Kaiser Ludwig IV. wandelt den Markt in zwei achttägige Messen, die Jörgen- und Michaelismesse, um.
Es werden Hopfengärten genannt.
Kaiser Ludwig IV. verleiht dem Flecken Iphofen das Gelnhäusener Stadtrecht, unter Anderem das Befestigungs- und Marktrecht.
In einer Urkunde Kaiser Ludwigs IV. werden 72 Orte genannt, in denen Nürnberger Händler keinen Zoll zahlen müssen.
Die erste der später drei bedeutenden Mühlen, die Mittelmühle, wird genannt.
Auf Bitten des Hochstifts erhebt Kaiser Ludwig IV. den Markt Homburg zur Stadt und hält laut Lorenz Fries jeden Dienstag einen Wochenmarkt ab.
Erwähnung der Martinsmesse, der Johannis- und der Dionysmesse.
Es gibt drei Jahrmärkte.
Ein Schmied wird erwähnt.
Privileg Kaiser Ludwigs IV.: Arnstein erhält das Evokationsrecht (eigenes Gericht) und einen Jahrmarkt.