Der Würzburger Stiftspfleger Gottfried IV. Schenk von Limpurg befiehlt seine Zöllner und Amtleute den Metzgern und Bäckern in Iphofen den Ankauf von Vieh und Getreide zollfrei zu gestatten.
Der Würzburger Stiftspfleger Gottfried IV. Schenk von Limpurg bestätigt die Freiheiten des Schmiedehandwerks in der Stadt Würzburg. Die Schmiede müssen ihm alljährlich neun Waffen reichen, dafür hält er sie mit Gans und Braten frei. Ferner müssen fremde Eisenhändler dem Handwerk eine Abgabe leisten; neue Meister der Schmiede und Wagner haben eine Geld- und Wachsabgabe zu leisten. Die Schmiede haben den Bischof auf seinen Kriegszügen zu begleiten.
Bischof Johann von Eichstätt verbietet den Juden das Zinsnehmen. (Quelle unklar: Entweder Jahreszahl falsch oder Herrscher. Bischof Johann III. regierte erst ab 1445)
In Roth ist eine Messingschlägerei bezeugt (Rauschgold).
Gottfried IV. Schenk von Limpurg, Pfleger des Hochstifts Würzburg, verleiht den Fischermeistern Hans Rabstech, Hans Kempf und Heintz Sluntz, Bürgern zu Würzburg, den Fischzoll auf dem Main an der Fischpforte, den sie wöchentlich von anderen Fischern, die nicht Meister und Knechte sind, einnehmen dürfen. An Pfingsten müssen die Fischermeister die Kränze mit Wissen des Würzburger Schultheißen ausgeben.
Graf Johann von Wertheim bestätigt, dass er Hans Baldhoffer, den Armbruster, als Bürger in Wertheim aufgenommen und ihn zu seinem und der Stadt Werkmeister gemacht habe, wofür er jährlich 18 Gulden, "ein Hoffrack und zwei Gulden Huffliur (?)" erhalten und mit allem, was er habe, bedefrei sein soll, dagegen jährlich zwei Armbrüste oder acht Gulden an die Grafen abzugeben habe.
Graf Johann von Wertheim verleiht Kune von Solms folgende Lehen: 30 Morgen Weingarten und vier Morgen Baumgarten in der Sanderau in Würzburg.
Graf Johann von Wertheim gibt dem Wertheimer Bürger Cuntz Diem und Katherin, dessen Ehefrau, seine Mühle in Wertheim an der Tauber mit Sägemühle, Walkmühle, Schleifmühle und Zubehör, wie Ursätze und Fischweide, in Erbbestand. Die Beständer haben in Einverständnis mit der Herrschaft für 75 fl. Ursatz innerhalb Jahresfrist an die Mühle zu wenden. Es werden weitergehende Bestimmungen getroffen.
Hans Geckenheim, Bürger von Würzburg, erhält von den Grafen von Wertheim folgende Lehen: 30 Morgen Weingarten und vier Morgen Baumgarten in der Sanderau in Würzburg (1443). Für die Jahre 1444 und 1454 sind weitere Briefe für das gleiche (?) Lehen überliefert. 1468 übernimmt Hans Sohn Konz das Erbe. Seit dieser Zeit gilt der Besitz als Zinslehen, für das jährlich ein Pfund Pfeffer zu geben ist. 1507 erbt Philipp Breitschneider, Apotheker und Bürger in Würzburg, das Lehen. Es wird ihm 1532 nochmals bestätigt. Wilhelm Breitschneider, Lizentiat der Rechte in Würzburg, erbt das Lehen 1551 von seinem Bruder Philipp. 1554 erhält der Würzburger Bürger Heinrich Decker, Schwager Wilhelm Breitschneiders, Wein- und Baumgarten zu Lehen. Im Jahr 1565 geht das Lehen an den Bürger Peter Heller. 1579 wird diese Belehnung nochmals bestätigt. 1590 geht der Besitz an Leonhard Seyfried, Bürger in Würzburg, als Vormund der Erben Hellers.
Der Rat der Stadt Karlstadt erlässt eine Verfügung für das Bäckerhandwerk. Demnach sollen aus einem Malter Korn nur noch 50 statt wie bisher 52 Brote gebacken werden, zudem werden Preise für Korn festgelegt.