König Wenzel stellt der Stadt sieben Privilegien aus, darunter das Recht des Rats, einen Brückenzoll zu erheben. Darüberhinaus bekommt er das einträgliche Geleitrecht in der Stadt, wobei Sicherheit und Geleit bei den Jahrmärkten inbegriffen waren.
Den Aufzeichnungen des Ebracher Verwalters ist zu entnehmen, dass 1397 das "Mönchstor" fertig ist.
In Windsheim werden fünf Jahrmärkte genannt: am Sonntag vor Pfingsten, an Kiliani, an Bartholomäi, an Matthäi und an Martini.
König Ruprecht übergibt der Stadt Schwabach das Privileg des Wegzolls.
Es gibt Streit zwischen dem Bischof von Würzburg Johann I. von Egloffstein und den Burggrafen Johannes und Friedrich von Nürnberg wegen Kitzingen. Es heißt u.a., die Burggrafen hätten widerrechtlich Bede, Steuer, Ungeld, Renten und Gefälle in Kitzingen eingezogen, die Brücke zerstört ("abgeworfen"), etliche Bürger ausgewiesen und den Rat neu besetzt. Auch hätten sie alleine neue Gesetze gemacht, was ihnen nicht zustehe, da sich drei Herrschaften die Stadt teilten. Dagegen beschuldigen die Burggrafen den Bischof, er habe ihnen Einnahmen vorenthalten und die Bürger Kitzingens nicht schützen wollen, sondern sie vielmehr bedrängt.
Im Streit des Würzburger Bischofs mit den Nürnberger Burggrafen um Kitzingen wird eine Richtung getroffen. Demnach soll der Bischof den Hohenloher Teil der Stadt inne haben, dagegen soll Burggraf Johannes die Steuer festlegen dürfen (die aber geteilt wird). Die Brücke soll wiederhergestellt werden.
Burggraf Johannes von Nürnberg wird vom Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein der hochstiftische Teil der Stadt Kitzingen gegeben. Das Hochstift hat aber das Recht, diesen Teil um 14000 rheinische fl wieder zurück zu kaufen. Beinhaltet sind u.a. Ungeld, Gerichte, Zölle und Geleite. Als Grund wird angegeben, dass der Burggraf und dessen Bruder das Hochstift in der vorangegangenen Erhebung der Städte unterstützt hätten.
Der Würzburger Dompropst und die Dompropstei erhalten die Fähre in Eibelstadt vom Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein zu Lehen. Kilian verleiht diese wiederum dem Eibelstädter Rat. Johann setzt fest, dass sie immer dem jeweiligen Würzburger Dompropst zu Lehen gehen soll. Der Dompropst will die Fähre jeweils dem Eibelstädter Rat als Afterlehen geben.
König Ruprecht bestätigt die Regalien Graf Johanns von Wertheim: Münz-, Zoll-, Geleitrecht und die Juden in Wertheim.
Mit dem Verkauf der Burggrafenburg an die Stadt Nürnberg sind die Einflussmöglichkeiten der Burggrafen auf die Stadt nicht beendet, da das Landgericht in Nürnberg, das Jagdrecht, das Geleitrecht und die Hochgerichtsbarkeit immer noch in den Händen der Burggrafen liegen.