König Karl IV. entbindet die Stadt Weißenburg von all ihren Schulden bei den Juden des Reichs und empfiehlt sie dem Schutz des Burggrafen Johann von Nürnberg.
Der Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe verkauft mit Zustimmung des Kapitels das Judenhaus in Bamberg, das den Juden gehörte, dem Herrnsdörfer Pfarrer Gernot und Heinrich dem Taschenberger für 40 Pfund Heller.
Im Urbar der Burggrafen aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts wird in Windsbach "der Juden schulhaus" (Bethaus) genannt.
Die Stadt Münnerstadt erhielt von Jutta, der Witwe Graf Heinrichs VIII. von Henneberg-Schleusingen "unsir Juden Schule" (= Synagoge) geschenkt, was darauf hindeutet, dass es spätestens in der ersten Hälfte des 14. Jarhunderts in Münnerstadt eine vollausgebildete jüdische Gemeinde gab.
Nachdem Rothenburg sich aus eigenem Vermögen von der Verpfändung an den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe gelöst hat, nimmt König Karl IV. die Stadt wieder in den unmittelbaren Reichsschutz, befreit sie von aller Schuld wegen getöteter Juden und erlaubt die Wiederaufnahme von Juden (und setzt fest, dass sich ohne Erlaubnis von Bürgermeister und Rat kein Jude in der Stadt niederlassen darf). Weiterhin verspricht er, die Stadt nicht mehr zu verpfänden, gegen ihren Willen keine Richter einzusetzen und gibt die Erlaubnis, dass sich Rothenburg mit den Städten Schwabens verbinden darf.
König Karl IV. errichtet eine Sühne zwischen dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und der Stadt Rothenburg wegen diverser Konflikte und Zusammenstöße. Demnach soll u.a. die Stadt von allen dadurch entstandenen Sachen ledig und los sein, sie muss dem Bischof 4000 Gulden geben und bis zur kommenden Lichtmeß 2500 Gulden zahlen. Das Rothenburger Spital soll durch die Einigung keine Nachteile erleiden. Zudem soll der Bischof von allen Schulden los sein, die er bei Rothenburger Juden hatte.
Die Stadt löst sich aus eigenem Vermögen um 9500 Gulden aus der Verpfändung an den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe. König Karl IV. überlässt ihnen dafür die Synagoge, den Judenkirchhof und alle Häuser und Hofstätten von Juden in Rothenburg. All dies dürfen sie nach Belieben verkaufen, versetzen oder tauschen.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und sein Kapitel setzen eine Kommission aus acht Domherren ein, die u.a. folgende Rechte haben soll: Von der Pfarrerschaft Abgaben zu erheben (in Stadt und Bistum), Judenschule, -gasse, -kirchhof, -häuser, -höfe und -hofstätten zu verkaufen, Stifte, Orden und Klöster mit Kirchsätzen zu belegen, Kirchen zu inkorporieren und Güter und Gülten zu verkaufen.
Da sie sich um 9500 Gulden selbst aus der Verpfändung an den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe gelöst hat, überlässt Kaiser Karl IV. der Stadt Rothenburg die Synagoge, den Judenkirchhof und die Häuser und Hofstätten der Juden in genannter Stadt mitsamt dem Recht, diese Immobilien nach ihrem Gutdünken zu veräußern.
Kaiser Karl IV. überträgt dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg auf Lebenszeit die Burg zu Nürnberg zusammen mit den Abgaben der dortigen Bürger und der dortigen Juden.