König Ludwig IV. das Kind gestattet dem Eichstätter Bischof Erchanbald (882-912), beim Bischofskloster einen öffentlichen Markt und eine Münzstätte zu errichten, Zoll zu erheben und eine Burg zu bauen (urbem construere).
Statt des Namens der Prägestätte wird in dieser Zeit auf Münzen der Name des Schutzheiligen Willibald eingestanzt, welcher von 741-786 das Bischofsamt bekleidet hat.
Der Ort ist ein Markt mit Münze und Zoll.
Der Heller hat seinen Namen von der Stadt, in der er geprägt wurde: Hall.
Trotz Erteilung des Münzrechts im Jahre 908 stammt der älteste bekannte Eichstätter Denar aus der Zeit des Bischofs Heribert.
Kaiser Konrad II. verleiht bzw. bestätigt der Würzburger Kirche die Münze, die Fährgerechtigkeit, den täglichen Markt, den Zoll sowie die Gerichtsbarkeit über die Stadt und gestattet die Errichtung eines Jahrmarkts.
Eichstätt wird erstmals als "civitas" (Bischofssitz) bezeichnet. Aus dieser Zeit stammt ein Denar mit der Umschrift "Eichst. CIV. ", der vor 1041 geprägt wurde.
König Heinrich IV. erteilt dem Bischof Gunther von Bamberg das Recht, eine Münzstätte zu errichten.
König Heinrich IV. stellt dem Domkapitel zu Bamberg den von seinem Vater, Kaiser Heinrich III., nach Nürnberg verlegten Markt zu Fürth mit Zoll und Münze zurück und verleiht für den Marktort Immunität.
Es ist ein Münzer am Marktplatz in Aschaffenburg urkundlich greifbar.