Kaiser Karl IV. gewährt den Reichsstädten Weißenburg und Windsheim, nachdem sie sich selbst aus der Verpfändung frei gekauft haben, Steuererlass auf 20 Jahre.
Zins und Tilgung der hohen Summe, die die Schweinfurter Bürgerschaft aufgenommen hatte, werden durch Steuern und Spenden finanziert.
Die "Großen Privilegien" beinhalten, dass die Steuer an das Reich nicht erhöht werden darf, die Steuer in der Stadt hingegen schon.
Damit Schweinfurt auch die Würzburger Hälfte des Pfandes bezahlen kann, befreit Kaiser Karl IV. die Stadt für 20 Jahre von der Reichssteuer.
Burggraf Albrecht von Nürnberg vermacht seiner Frau 6000 Heller aus der Steuer der Stadt Ansbach und dazu 5000 Heller, die ihm die Bürger der Städte Windsheim und Weißenburg schulden.
Gräfin Elisabeth von Nürnberg vermacht dem Augustinerkloster in Kulmbach unter anderem fünf Pfund Heller, die aus den Zollabgaben der Stadt Kulmbach bezogen werden und zwei Eimer Wein aus den Weinbergen bei Langenzenn.
Das Hofgericht Kaiser Karls IV. muss einen Streit zwischen dem Bischof und den nach Nürnberg abgewanderten ehemaligen Würzburger Bürgern schlichten. Solange diese noch Besitz in der Stadt haben, sind sie auch zu Steuerleistungen gegenüber dem Bischof verpflichtet.
Schultheiß und Schöffen der Stadt Nürnberg beurkunden den Verkauf von Zehnten zu Roth durch Heinrich Mennlein an das Domkapitel Eichstätt.
Der Eichstätter Bischof Berthold von Zollern eignet seinem Domkapitel einen Zehnt im Pfarrsprengel von Roth an.
Kaiser Karl IV. veröffentlicht ein Urteil, nach dem Bürger, die zur Vermeidung von Steuerzahlungen von Würzburg nach Nürnberg gezogen sind, wie alle anderen vom ersten kaiserlichen Sühnebrief betroffen sind und gemäß der kaiserlichen Bestimmungen, die zur Zeit ihres Wegzugs in Kraft waren, zur Zahlung von Schoß und Steuer verpflichtet sind.