Burggraf Johann von Nürnberg und der Rat der Stadt Hof verschreiben Heinrich von Gera 1000 Gulden
Der Würzburger Bischof befreit die Stadt Arnstein gegen eine Zahlung von 684 fl auf drei Jahre, beginnend mit dem 22.2.1406, von Steuer und Bede. Laut Lorenz Fries wurde die Stadt am 7.9.1405 befreit.
Es gibt Streit zwischen dem Bischof von Würzburg Johann I. von Egloffstein und den Burggrafen Johannes und Friedrich von Nürnberg wegen Kitzingen. Es heißt u.a., die Burggrafen hätten widerrechtlich Bede, Steuer, Ungeld, Renten und Gefälle in Kitzingen eingezogen, die Brücke zerstört ("abgeworfen"), etliche Bürger ausgewiesen und den Rat neu besetzt. Auch hätten sie alleine neue Gesetze gemacht, was ihnen nicht zustehe, da sich drei Herrschaften die Stadt teilten. Dagegen beschuldigen die Burggrafen den Bischof, er habe ihnen Einnahmen vorenthalten und die Bürger Kitzingens nicht schützen wollen, sondern sie vielmehr bedrängt.
Rat und Bürger von Stadtschwarzach einigen sich mit Bischof Johann I. von Egloffstein wegen der Zahlung eines "achten Pfennigs". Demnach hat die Stadt 300 fl zu entrichten. Ab dem 11.11.1405 soll die Stadt aber auf sechs Jahre wegen ihren Nöten, vor allem den Folgen eines Brandes, von allen Abgaben befreit sein.
Im Streit des Würzburger Bischofs mit den Nürnberger Burggrafen um Kitzingen wird eine Richtung getroffen. Demnach soll der Bischof den Hohenloher Teil der Stadt inne haben, dagegen soll Burggraf Johannes die Steuer festlegen dürfen (die aber geteilt wird). Die Brücke soll wiederhergestellt werden.
Burggraf Johannes von Nürnberg wird vom Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein der hochstiftische Teil der Stadt Kitzingen gegeben. Das Hochstift hat aber das Recht, diesen Teil um 14000 rheinische fl wieder zurück zu kaufen. Beinhaltet sind u.a. Ungeld, Gerichte, Zölle und Geleite. Als Grund wird angegeben, dass der Burggraf und dessen Bruder das Hochstift in der vorangegangenen Erhebung der Städte unterstützt hätten.
Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg befreit die Bürger von Uffenheim von dem beim Kauf von Grundstücken zu entrichtenden Handlohn.
Rat und Bürger von Schlüsselfeld einigen sich mit dem Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein bezüglich der Zahlung eines achten Pfennigs. Demnach sollen die Bürger 200 fl an den Bischof und weitere 100 fl an den Ritter Hans von Vestenberg zahlen. Die kommenden zwei Jahre soll die Stadt wegen ihrer Not dagegen von allen Abgaben befreit sein.
Da der Würzburger Bischof dem Ritter Burkard von Seckendorf zu Frankenberg 300 Gulden schuldet, verschreibt ihm der Bischof laut Lorenz Fries diesen Betrag auf die Einnahmen in Iphofen.
Hans Zobel von Gudenberg erhält von Graf Johann von Wertheim diverse Einkünfte als Lehen, darunter in Würzburg den Zoll auf dem Judenplatz und auf dem Main sowie das Judengericht.