Burggraf Johann von Nürnberg und der Rat der Stadt Hof verschreiben Heinrich von Gera 1000 Gulden
Es gibt Streit zwischen dem Bischof von Würzburg Johann I. von Egloffstein und den Burggrafen Johannes und Friedrich von Nürnberg wegen Kitzingen. Es heißt u.a., die Burggrafen hätten widerrechtlich Bede, Steuer, Ungeld, Renten und Gefälle in Kitzingen eingezogen, die Brücke zerstört ("abgeworfen"), etliche Bürger ausgewiesen und den Rat neu besetzt. Auch hätten sie alleine neue Gesetze gemacht, was ihnen nicht zustehe, da sich drei Herrschaften die Stadt teilten. Dagegen beschuldigen die Burggrafen den Bischof, er habe ihnen Einnahmen vorenthalten und die Bürger Kitzingens nicht schützen wollen, sondern sie vielmehr bedrängt.
Im Streit des Würzburger Bischofs mit den Nürnberger Burggrafen um Kitzingen wird eine Richtung getroffen. Demnach soll der Bischof den Hohenloher Teil der Stadt inne haben, dagegen soll Burggraf Johannes die Steuer festlegen dürfen (die aber geteilt wird). Die Brücke soll wiederhergestellt werden.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit Haßfurt ab dem 22.2.1406 auf drei Jahre von Steuer und Bede. Sie sollen aber "seinen lieben Getreuen" Eberhard Fuchs und Dietrich von Heidingsfeld 250 bzw. 1250 fl zahlen.
Der Würzburger Bischof befreit Volkach auf sechs Jahre von Steuer und Bede, weil die Volkacher eine bischöfliche Schuld von 2600 Gulden bei Graf Lienhard von Castell bezahlt haben.
Burggraf Johannes von Nürnberg wird vom Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein der hochstiftische Teil der Stadt Kitzingen gegeben. Das Hochstift hat aber das Recht, diesen Teil um 14000 rheinische fl wieder zurück zu kaufen. Beinhaltet sind u.a. Ungeld, Gerichte, Zölle und Geleite. Als Grund wird angegeben, dass der Burggraf und dessen Bruder das Hochstift in der vorangegangenen Erhebung der Städte unterstützt hätten.
Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg befreit die Bürger von Uffenheim von dem beim Kauf von Grundstücken zu entrichtenden Handlohn.
Rat und Bürger von Schlüsselfeld einigen sich mit dem Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein bezüglich der Zahlung eines achten Pfennigs. Demnach sollen die Bürger 200 fl an den Bischof und weitere 100 fl an den Ritter Hans von Vestenberg zahlen. Die kommenden zwei Jahre soll die Stadt wegen ihrer Not dagegen von allen Abgaben befreit sein.
Da der Würzburger Bischof dem Ritter Burkard von Seckendorf zu Frankenberg 300 Gulden schuldet, verschreibt ihm der Bischof laut Lorenz Fries diesen Betrag auf die Einnahmen in Iphofen.
Andreas von Mutisheim, der dem Bischof Johann von Egloffstein 1500 Gulden schuldet, verpfändet diesem laut Lorenz Fries das Ungeld in Arnstein sowie weitere Güter.