Burggraf Johann von Nürnberg und der Rat der Stadt Hof verschreiben Heinrich von Gera 1000 Gulden
Im Streit des Würzburger Bischofs mit den Nürnberger Burggrafen um Kitzingen wird eine Richtung getroffen. Demnach soll der Bischof den Hohenloher Teil der Stadt inne haben, dagegen soll Burggraf Johannes die Steuer festlegen dürfen (die aber geteilt wird). Die Brücke soll wiederhergestellt werden.
Burggraf Johannes von Nürnberg wird vom Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein der hochstiftische Teil der Stadt Kitzingen gegeben. Das Hochstift hat aber das Recht, diesen Teil um 14000 rheinische fl wieder zurück zu kaufen. Beinhaltet sind u.a. Ungeld, Gerichte, Zölle und Geleite. Als Grund wird angegeben, dass der Burggraf und dessen Bruder das Hochstift in der vorangegangenen Erhebung der Städte unterstützt hätten.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit Haßfurt ab dem 22.2.1406 auf drei Jahre von Steuer und Bede. Sie sollen aber "seinen lieben Getreuen" Eberhard Fuchs und Dietrich von Heidingsfeld 250 bzw. 1250 fl zahlen.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein hat sich mit den Bürgern von Gerolzhofen über die Zahlung des "Achten Pfennigs" geeinigt. Demnach sollen die Städter 300 fl entrichten, dafür aber ab 11.11.1406 ein Jahr von Steuer und Bede befreit sein.
Der Würzburger Bischof befreit Volkach auf sechs Jahre von Steuer und Bede, weil die Volkacher eine bischöfliche Schuld von 2600 Gulden bei Graf Lienhard von Castell bezahlt haben.
Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg befreit die Bürger von Uffenheim von dem beim Kauf von Grundstücken zu entrichtenden Handlohn.
Rat und Bürger von Schlüsselfeld einigen sich mit dem Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein bezüglich der Zahlung eines achten Pfennigs. Demnach sollen die Bürger 200 fl an den Bischof und weitere 100 fl an den Ritter Hans von Vestenberg zahlen. Die kommenden zwei Jahre soll die Stadt wegen ihrer Not dagegen von allen Abgaben befreit sein.
Da der Würzburger Bischof dem Ritter Burkard von Seckendorf zu Frankenberg 300 Gulden schuldet, verschreibt ihm der Bischof laut Lorenz Fries diesen Betrag auf die Einnahmen in Iphofen.
Laut Lorenz Fries werden Dietrich Hundlein 600 Gulden auf die Bede zu Gemünden verschrieben.