Burggraf Friedrich von Nürnberg will die Stadt Schwabach der Bürgschaft für ein Leibgeding entledigen.
Burggraf Johann von Nürnberg stiftet dem Spital zu Bayreuth den Getreidenzins.
Burggraf Johann III. von Nürnberg verschreibt Heinrich Rauschengrüner den Zehnt zu Wunsiedel als Leibgeding im Wert von 300 rheinischen Gulden.
Der Würzburger Bischof befiehlt laut Lorenz Fries der Stadt Kitzingen, die fällige Bede in Höhe von 1000 Gulden an Friedrich von Riedern zu zahlen.
Da Bertold von Bibra dem Würzburger Bischof 4060 Gulden lieh, verschreibt ihm der Bischof laut Lorenz Fries die Stadt Hassfurt.
Graf Friedrich von Henneberg befreit die Stadt Münnerstadt, welche ihm 3000 Rheinische Gulden geliehen hat, auf sechs Jahre von der Entrichtung der auf seinen Anteil kommenden Abgaben.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn befreit die Stadt Meiningen auf fünf Jahre von Entrichtung der Steuer und bittet anstatt der Zinsen um ein Anleihen von 6000 Rheinischen Gulden. Schon 1414 ist es zu einer Abrede über diese Summe gekommen.
Der Ertrag der Bede im Amt Karlstadt wird festgehalten: In Karlstadt erbrachte sie 700 fl, in Laudenbach 11 fl und in Marktheidenfeld 3 fl.
Die Bürger von Ebern verpflichten sich laut Lorenz Fries, in den kommenden 13 Jahren einen Teil der Pfandsumme Eberns in Höhe von 6492 Gulden zu entrichten. Der Würzburger Bischof Johann von Brunn und das Domkapitel befreien sie dafür 13 Jahre lang von Steuer und Bede.
Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Iphofen verpflichten sich laut Lorenz Fries erneut, fünf Jahre lang jährlich 1000 Gulden an den Würzburger Bischof zu zahlen. Dieser befreit sie dafür fünf Jahre von allen Steuern.