Bischof Konrad von Thüngen fordert laut Lorenz Fries den Zehnten von Dettelbach.
Im Jahr 1542 verpfändet Bischof Konrad von Bibra laut Lorenz Fries den Würzburger Anteil an der Bede zu Aub ("Aw") an Sigmund Truchseß von Baldersheim für 12000 Gulden. Der Truchseß erhält jährlich 60 Gulden Zinsen, bis der Bischof die Bede wieder auslöst.
Im Stadtbuch von Windsbach wird vermerkt, die Juden hätten zur landesherrlichen Steuer wie ander Bürger beizutragen.
Veit Ulrich von Schaumberg kaufte Teile des Wein- und Getreidezehnten zu Zeil, die hennebergisches Lehen waren, für 2100 fl. von Hans von Schaumberg zu Neuengereut.
Am 26. Juni 1549 verkauft Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt laut Lorenz Fries die Badstube in Aub, die sich im Würzburger Teil Aubs in der Nähe der Stadtmauer befindet, an den Bader Andreas Schamberger für 285 Gulden. Andreas Schamberger soll jährlich an Martini zwei Gulden und ein Fastnachtshuhn abgeben sowie den gewöhnlichen Handlohn bezahlen. Von den Abgaben, welche die Bürger leisten, ist er befreit.
Die Rüdt von Kollenberg waren Pfandinhaber des Zehnten von Wörth.
Kaiser Ferdinand I. verleiht auf Bitten des kaiserlichen Rats Georg Ludwig von Seinsheim den Einwohnern Marktbreits ("Undernbreit") die Freiheit von Steuern. Sollten die Stadtherren aus bestimmten Gründen Steuern oder Ungeld erheben müssen, dann ist die Steuerbefreiung hinfällig.
Der Rat von Wertheim und Graf Ludwig von Stolberg-Königstein schließen den so genannten "Königsteiner Kontrakt". Inhalt sind die überlassene (?) Bede, Ungeld, Niederlag (Stapelrecht ?), Nachsteuer, Zuzug-, Weg-, und Standgeld, wofür die Bürger diejenigen herrschaftlichen Schulden, wofür die Stadt Wertheim versetzt war, übernehmen und gegen jährlich 1000 fränkische Gulden von der Bede der herrschaftlichen Kammer (ob die 1000 fl. die Tilgung darstellen oder zusätzlich gezahlt werden müssen, wurde nicht klar). Zudem muss die Stadt die Wege um und in der Stadt, die Schar- und Torwächter, die Stadtdiener und den baulichen Unterhalt Wertheims finanzieren.
Graf Ludwig von Stolberg übergibt der Stadt Freudenberg die jährliche Bede, ein Viertel des Ungelds (von einem Pfennig je Maß Wein oder Bier, das ausgeschenkt wird), das Niederlaggeld (aus dem Stapelrecht), die Nachsteuer und das Geld für die Bürgerannahme (je sieben Gulden). Ferner sollen sie die gemeinen Wege verwalten und das Stadt- und Bankgeld einziehen. Sie sollen dafür das Kapital, das Dr. Johann Koch verschrieben ist, übernehmen, jährlich 300 Gulden bezahlen, Weg, Wacht und Torhut übernehmen und die städtischen Gebäude und Diener unterhalten .
In einem Vertrag zwischen Graf Ludwig von Stolberg und der Stadt Freudenberg werden Bede und Ohmgeld geregelt.