Der Würzburger Bischof überträgt dem Grafen Ludwig von Oettingen seine Güter und Einkünfte in Ansbach als Lehen. Nach dem Hohenlohischen Urkundenbuch (s. Literatur) am 7.3.1319.
Würzburgs Bischof Gottfried III. von Hohenlohe eignet dem Frauenkloster in Pleichach das Getreide vom Zehnten in Königshofen wieder zu. Dieses hatte er vorher für sich in Beschlag genommen.
König Ludwig IV. beurkundet die gerichtliche Zuweisung eines Zehnts zu Berching ("Peyrchingen") an das Hochstift Eichstätt.
Der Würzburger Elekt Wolfram von Grumbach bestätigt den Würzburger Juden die Freiheit von allen Abgaben außer einer jährlichen Bede von 600 Pfund Heller.
König Ludwig IV. verleiht auf Betreiben des Grafen Berthold VII. von Henneberg-Schleusingen das Recht, in Eisfeld und Hildburghausen ein Ungeld zur Ummauerung der Stadt zu erheben
König Ludwig IV. erlaubt dem Grafen Berthold, für die Ummauerung der Städte Hildburghausen und Eisfeld ein Umgeld zu erheben.
Schon zur Zeit seiner ersten Nennung als Stadt ("oppidum") im bambergischen Urbar war Kronach mit Stadtmauern befestigt. Im Urbar wird bereits zwischen Hofstätten innerhalb und außerhalb der Mauern unterschieden. Nur die Hofstätten innerhalb der Mauern hatten eine "Marchtrecht"-Abgabe zu zahlen.
Der Würzburger Bischof gibt einen Teil des Zehnten in Iphofen, der von "Fridericus dictus Kylholtz" an ihn zurückgefallen ist, an das Würzburger Domkapitel.
König Ludwig IV. verpfändet die Steuer in Rothenburg für 1500 Pfund Heller an Ludwig von Hohenlohe.
König Ludwig IV. verpfändet Konrad und Gottfried von Hohenlohe die Stadt Feuchtwangen für 3000 Pfund Heller. Besonders genannt sind Gericht und Steuer.