Für Buchen wird eine Marktzollordnung durch den Erzbischof von Mainz für "vnsern lieben getreuen, burgermeister und rathe unser stat Buchen" ausgestellt.
Schwabach wird Zollstadt.
Nach dem Tod Graf Johanns von Wertheim spricht Graf Michael von Wertheim seinem Bruder Graf Asmus von Wertheim Stadt und Schloss Freudenberg samt 500 Gulden Jahresrente zu. Kann dieser Betrag nicht voll aufgebracht werden, erhält Graf Asmus die Differenz aus dem Zoll von Freudenberg, welcher Graf Michael von Wertheim gehört. Die Städte Freudenberg und Wertheim dürfen nicht mehr als Pfand gegeben werden, außer innerhalb der Familie.
Philipp der Junge von Weiler erhält diverse Lehen von den Grafen von Rieneck, darunter den Glas- und Waldwerkzoll auf dem Main bei Aschaffenburg.
Wilhelm Diemar erhält von den Rienecker Grafen mehrere Lehen, darunter den halben Zoll zu Rieneck. Nach seinem Tod erhält 1507 der Sohn Eucharius diese Lehen.
Der Würzburger Bischof Lorenz von Bibra gewährt zwei Jahrmarktsprivilegien. Jeden Mittwoch soll in der Veste ein offener Pferdemarkt stattfinden. Zoll sollen nur diejenigen bezahlen, die dort auch tatsächlich Kaufgeschäfte abschließen.
Ein neu eingeführter Zoll in Wertheim wird nach einer Beschwerde des Propstes Philipp von Triefenstein abgeschafft.
Der Würzburger Bischof Konrad II. von Thüngen gewährt den Metzgern und Bäckern von Iphofen, Schlachttiere und Getreide für den eigenen Verkauf zollfrei einführen zu dürfen.
Der Würzburger Bischof Konrad II. von Thüngen verleiht den Würzburger Fischermeistern Wolf Feuling, Bartholme Bopp, Hans Lerman und Lienhard Herdt den Fischzoll.
Für die Jahre 1550 und 1589 sind Aufzeichnungen zum Zoll von Wertheim und Freudenberg erhalten.