Heinrich VI. von Henneberg-Aschach verpfändet die Herrschaft Ebenhausen an Heinrich IV. Henneberg-Hartenberg. Heinrich IV. bekannte, dass sein Neffe Heinrich VI. und dessen Erben Burg und Stadt Ebenhausen, Gerichte, Zölle, Vorwerk, Zehnt und Eigenleute mit allem Zubehör für 200 Mark Silber zurücklösen könnten, wann immer sie wollten.
König Ludwig IV. macht der Stadt Hall das Zugeständnis, dass die Bürger ihm erst am Martinstag des folgenden Jahres zu huldigen brauchen und befreit sie auf zwei Jahre von Steuer und Dienst. Dazu dürfen sie ein Jahr von den Juden der Stadt Abgaben erheben, sowie Zoll, Ungeld und Schultheißenamt nutzen. Nach zwei Jahren hat die Stadt 600 Pfund Heller Reichssteuer zu bezahlen. Dazu werden alle vorhandenen Privilegien bestätigt.
Graf Rudolf von Wertheim verpfändet den Zoll in Wertheim um 1000 Pfund Heller an Eberhard von Breuberg.
Im Lehenbuch des Würzburger Bischofs Gottfried III. von Hohenlohe aus dem Jahr 1317 erscheint für Karlstadt ein Zollrecht.
Graf Konrad von Vehingen (Vaihingen) schenkt dem Deutschen Orden als Seelenheilstiftung seine Anteil an Burg und Stadt Prozelten samt Zoll und Gericht und allem Zubehör, ausgenommen Mannlehen, edle Leute, Ministeriale und Kirchsätze.
Der Würzburger Bischof überträgt dem Grafen Ludwig von Oettingen seine Güter und Einkünfte in Ansbach als Lehen. Nach dem Hohenlohischen Urkundenbuch (s. Literatur) am 7.3.1319.
Der Zoll in Ansbach gehört dem Hochstift Würzburg; 1330 nimmt der Bürger Konrad Pfinzing nimmt einen Teil davon zu Lehen.
In einer Urkunde Kaiser Ludwigs IV. werden 72 Orte genannt, in denen Nürnberger Händler keinen Zoll zahlen müssen.
Kaiser Ludwig IV. verpfändet einige Zölle, darunter solche in Crailsheim und Mergentheim, für 2000 Pfund Heller an Kraft von Hohenlohe.
Fritz Landmann erhält von Würzburg um 1336 den halben Zoll zu Mellrichstadt zu Lehen.