Die Marktrechtabgabe sowie der eigentliche Zoll und die Abgaben der in Kronach ansässigen Handwerker und Lehensleute waren laut eines Urbars von 1348 an einen Zöllner abzuführen.
König Karl IV. verpfändet dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe für 1000 Mark lötiges Silber Rechte in Rothenburg: Die Gerichte des Reichs, das Amt, das "winziehe ampt", die "wetteschilling", alle zum Amt gehörigen Eigenleute, Ungeld, Zölle, Geleite und 100 Pfund jährlich auf die Steuer sowie das Recht, alle Ämter und den Rat zu besetzen. Grund für die Verleihung war, dass Albrecht dem Ritter Heinrich von Dürrwangen Ansprüche abgelöst hatte, die dieser u.a. auf Gerichtsrechte des Reichs in Rothenburg hatte.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verkauft die Hälfte der Stiftszölle an den Toren Würzburgs und auf dem Main um 1000 Pfund Heller an das Domkapitel. Ein Wiederkaufsrecht wird festgelegt.
1354 verleiht König Karl IV. dem Erzbischof Gerlach von Mainz die Zölle zu Miltenberg und Aschaffenburg, die bisher Kuno von Falkenstein innehatte. Inwieweit hier noch ein Reichszollcharakter de facto vorhanden war, lässt sich schwer ermitteln.
Gräfin Elisabeth von Nürnberg vermacht dem Augustinerkloster in Kulmbach unter anderem fünf Pfund Heller, die aus den Zollabgaben der Stadt Kulmbach bezogen werden und zwei Eimer Wein aus den Weinbergen bei Langenzenn.
Der Burggraf Friedrich V. von Nürnberg und die Stadt Nürnberg streiten unter anderem um das Gericht mit dem Schultheißen, um den Zoll und um die Frage der Nutzung des Forstes in der Nürnberger Umgebung.
Kaiser Karl IV. erlaubt Graf Eberhard von Wertheim, bei Freudenberg und Wertheim Zölle auf dem Main zu erheben.
Siegfried und Elisabeth Steinheimer bestätigen, dass ihnen der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe den Zoll von Gerolzhofen auf Wiederkauf verkauft hat.
Kaiser Karl IV. verpfändet dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg das Schultheißenamt und den Zoll zu Nürnberg.
Kaiser Karl IV. befreit die Kaufleute von Nürnberg von Zöllen und Geleit, die sie dem Burggrafen zu Nürnberg, den Grafen von Wertheim, den Grafen von Hohenlohe und Gottfried von Bruneck zu zahlen hatten.