Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verkauft dem Kloster Bildhausen ("Billithusen") die Hälfte des großen und kleinen Wein- und Getreidezehnts sowie die Hälfte des Zolls und der Rodhühner von Münnerstadt um 5000 Pfund Heller.
Dinkelsbühl erhält ein königliches Privileg zur Zollerhebung in der Stadt.
Kaiser Karl IV. verleiht Graf Johann I. von Wertheim einen Weinzoll auf dem Main bei Freudenberg.
Karl IV. verleiht "Niedernbreit" einen Mainzoll, der mit dem Straßenzoll eine bedeutsame Einnahmequelle wird.
Kaiser Karl IV. bestätigt und erweitert den Graf Eberhard von Wertheim gewährten Mainzoll bei Freudenberg und Wertheim für Graf Johann von Wertheim.
Kaiser Karl IV. befreit alle Bürger und alle Kaufleute in Heidingsfeld von allen geforderten Zöllen.
König Wenzel verleiht einen Sonderzoll zum Mauerbau.
König Wenzel bestätigt Albrecht von Wertheim für seine Dienste widerruflich einen Zoll zu Freudenberg, der diesem von Kaiser Karl IV. verliehen worden, nach dem Tod des Kaisers jedoch in Abgang gekommen war.
Der Rat von Nürnberg mahnt die Stadt Regensburg, ihm in seinem Zollstreit mit dem Burggrafen von Nürnberg beizustehen.
Die Städte des Schwäbischen Bundes verhandeln über Entscheidungen ihrer Streitigkeiten mit dem Burggrafen zu Nürnberg und anderen Fürsten. Ein Streitpunkt sind dabei beispielsweise die Einnahmen aus Zoll und Geleit zwischen der Stadt und dem Burggrafen von Nürnberg.