Wegen gewalttätiger Auseinandersetzungen in der Stadt ist Papst Innozenz IV. gegenüber der Würzburger Geistlichkeit dazu gezwungen, auf päpstliche Gerichtsrechte zu verzichten.
Die Bürger der Stadt erlangen zwei päpstliche Privilegien, in denen Papst Alexander IV. sie begnadet, innerhalb der Mauern vom Interdikt frei zu bleiben und nicht vor ein Gericht außerhalb der Stadt gezogen zu werden.
Im Friedensschluss zwischen Bürgern und Bischof muss die "universitas civium Herbipolensium" versprechen, die Rechte von Bischof und Klerus, Adel und Ministerialen zu achten, ihren Rat der 24 nicht ohne bischöfliche Zustimmung zu wählen und keine Neubürger ohne bischöfliche Zustimmung aufzunehmen.
Der Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe befreit im Auftrag des Papstes alle Schultheißen sowie alle Richter und Diener des weltlichen Gerichts in Würzburg und die Bürger und Einwohner beider Geschlechter vom Interdikt und spricht sie von allen anderen Kirchenstrafen los. Grund für die Verhängung der Strafen war das Bekenntnis zu Kaiser Ludwig IV. bzw. Bischof Albrecht II. von Hohenlohe.
Der Ministeriale Erhard Forster dotiert zwei Frühmessen mit etlichen Reichslehen, unter anderem mit der Hofstelle des Schulmeisters.
In Kissingen findet keine Reformation statt.
In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts war Hassfurt überwiegend evangelisch geworden, wurde aber durch eine entschlossene Gegenreformation wieder rekatholisiert.
Die evangelische Bewegung war in Zeil im 16. Jahrhundert sehr stark, auch Bürgermeister und Rat bekannten sich zum Luthertum.
Wie sehr die Reformation Neustadt beeinflusst, zeigt die Tatsache, dass zwischen 1502 und 1557 57 "Jünglinge" in Wittenberg studieren.
Es gibt eine "Bruderschaft aller Zwölfboten".