Kaiser Karl IV. belehnt die Burggrafen von Nürnberg mit der Stadt Hof und sämtlichen Rechten, die dazu gehören, wie zum Beispiel dem Patronatsrecht über die dortige Kirche und der Gerichtsbarkeit.
Der Vorgänger der jetzigen Stadtkirche wird erstmals genannt.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe bestätigt die Stiftung der Messe eines Altars der Hl. Maria Magdalena in der Michaelskirche durch Johannes und Petrissa Lecher. Das Patronatsrecht weist er dem jeweiligen Abt des Klosters Comburg zu.
Graf Eberhard von Wertheim und Konrad von Weinsberg einerseits sowie die Luckartin von Eppstein andererseits beschließen die wechselweise Bestellung von Pfarreien, u.a. in Wörth.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe bestätigt die Stiftung und Dotierung eines Altars des Hl. Kilian und seiner Gefährten samt einer ständigen Vikarie im Würzburger Dom durch den Dekan Heinrich von Reinstein.
Gottfried und Agnes von Brauneck unterstützen die Frühmesse durch mehrere Maßnahmen, u.a. indem sie Abgaben von einem Weinberg bei Creglingen stiften und ihren armen Leuten in der Stadt erlauben, Abgaben von einem Wald oberhalb Creglingens zu stiften.
Die Urpfarrei St. Martin wird dem neu entstandenen Stift Amöneburg bei Marburg inkorporiert.
Der Eichstätter Bischof Berthold von Zollern eignet seinem Domkapitel einen Zehnt in der Pfarrei Roth ("Rot") an.
Die Geistlichen in der Herrschaft Weikersheim erhalten Schutz an Leben und Besitz von Kraft von Hohenlohe, seiner Frau Anna, seinem Sohn Kraft und seiner Schwester Irmgard von Nassau.
Die Frühmesse in der Creglinger Pfarrkirche, die von Gottfried und Agnes von Brauneck gestiftet wurde, soll abwechselnd von ihnen und dem Kapitel des Hochstifts Würzburg verliehen werden.