Der Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau befreit alle Bürger von "Wellmundasheim" von allen auswärtigen Gerichten, womit das Dorf stadtähnliche Rechte bekommt. Ein Stadtrat kann sich dennoch nicht etablieren.
Mit der Stadtrechtsverleihung erhält Willmundsheim, ab nun Alzenau genannt, das Recht, einen Wochen- und Jahrmarkt abzuhalten.
Das Stadtrecht ignoriert den Rat und nennt nur Schöffen (Zwölfer und Sechser). Man kann mit Recht von einer Schöffenverfassung sprechen.
König Ruprecht von der Pfalz verleiht den Herren von Aub in Heidelberg das Recht, dass sie "ihren Markt mit Graben umführen und befestigen mögen und eine Stadt daraus machen".
Hollfeld erhält das Stadtprivileg durch den Bamberger Bischof Albrecht von Wertheim.
Der Nürnberger Burggraf Johann III. verleiht Arzberg das Stadtrecht (Nürnberg-Egerer Stadtrechtsfamilie).
König Ruprecht verleiht das Markt- und Bürgerrecht und die Hochgerichtsbarkeit.
In einer Urkunde verleiht König Ruprecht die Freiheit, das Dorf Astheim zur Stadt auszubauen.
Erkinger von Schwarzenberg, das erste bekannte Glied seines Hauses, erwirkt als Ortsherr das Stadtrecht von Kaiser Sigismund.
Der Ort erhält das Stadtrecht nach Muster der Stadt Hof.