Eine Gaugerichtssitzung im Ort wird erwähnt.
Die geistliche Herrschaft wandelt ihre Immunitätsbereiche zu Vogteibezirken um. Zudem unterstellt sie, in klarer Trennung von geistlicher und weltlicher Aufgabe, die Grundherrschaft der Gerichtsbarkeit eines Vogtes,
Otto II. verleiht den Familien die Immunität, die in Ebermannstadt auf dem der St.-Petrus-Kirche zu Aschaffenburg gehörigen Gute wohnen. Ebermannstadt wird dabei erstmals als Dorf ("villa Ebermarestadt") im Besitz des edelfreien Geschlechts Razo erwähnt.
Es gibt ein Zentgericht.
Seit der Salzforstschenkung im Jahre 1000 liegt die Hoch- und Blutgerichtsbarkeit sowie die Vogtei beim Landesherrn, dem Bischof von Würzburg.
Das Miltenberger Stadtgericht ist Oberhof für Aschaffenburg, Buchen, Külsheim, Obernburg, Stadtprozelten, König im Odenwald, Wörth am Main und Klingenberg. Für Wörth am Main trifft dies erst seit 1459 zu, für Klingenberg erst seit 1504.
Der Stadtrat hat die Gerichtsbarkeit in der Stadt ohne Vorsitz eines Stadtschultheißen inne.
Die Stadtverwaltung erfolgt durch Bürgermeister und Schöffen.
Das Blutgericht der Stadt Schwarzach hat das Hochstift Würzburg inne.
Ein eigenes Stadtgericht setzt sich aus dem landesherrlichen Amtsmann und den 12 Ratsverwandten zusammen und wird im Bedarfsfall gehegt.