Eine Gaugerichtssitzung im Ort wird erwähnt.
Die geistliche Herrschaft wandelt ihre Immunitätsbereiche zu Vogteibezirken um. Zudem unterstellt sie, in klarer Trennung von geistlicher und weltlicher Aufgabe, die Grundherrschaft der Gerichtsbarkeit eines Vogtes,
Otto II. verleiht den Familien die Immunität, die in Ebermannstadt auf dem der St.-Petrus-Kirche zu Aschaffenburg gehörigen Gute wohnen. Ebermannstadt wird dabei erstmals als Dorf ("villa Ebermarestadt") im Besitz des edelfreien Geschlechts Razo erwähnt.
Es gibt ein Zentgericht.
Es gibt die Blutgerichtsbarkeit und ein Gericht über Erbfragen.
Das Bestehen einer wichtigen Gerichtsstätte sowie das Vorhandensein der Fernstraße von Nürnberg nach Augsburg und Italien ist für die rasche Entwicklung Roths vom Dorf zur Stadt von entscheidender Bedeutung. Roth ist für die aus dem Süden kommenden Frachtfuhrwerke so etwas wie die letzte Übernachtungsmöglichkeit vor Nürnberg.
Velden gehört zur Vogtei über die Bamberger Lehen des Nordgaues.
Die Stadtverwaltung erfolgt durch Bürgermeister und Schöffen.
Die Ratsverfassung basiert auf einer Schöffenverfassung mit 18 Mitgliedern.
Ein eigenes Stadtgericht setzt sich aus dem landesherrlichen Amtsmann und den 12 Ratsverwandten zusammen und wird im Bedarfsfall gehegt.