Die Grafen von Castell haben etwa 1319 die halbe Zent Stadtschwarzachs als Lehen vom Hochstift Würzburg.
Es sind ein Bürgermeister, neun Ratsmitglieder und neun Schöffen belegt.
Die Brüder Gottfried, Gebhard und Andreas von Brauneck vergleichen sich mit dem Deutschordenshaus in Mergentheim wegen der dortigen Gerichtsrechte. Zugleich verkaufen sie dem Deutschen Orden einen Turm mit Hofreite in der Stadt.
Ein Richter für die Hochgerichtsbarkeit wird das erste Mal erwähnt.
Die Stadt erwirkt durch ein Privileg von Heinrich VII., dass der Stadtschultheiß nur noch nach Weisung der Schöffen Recht sprechen darf. Da die Schöffen fast nur aus Ratsmitgliedern bestehen, werden somit die Befugnisse des Schultheißen weitgehend an den Rat gezogen.
Heinrich VI. von Henneberg-Aschach verpfändet die Herrschaft Ebenhausen an Heinrich IV. Henneberg-Hartenberg. Heinrich IV. bekannte, dass sein Neffe Heinrich VI. und dessen Erben Burg und Stadt Ebenhausen, Gerichte, Zölle, Vorwerk, Zehnt und Eigenleute mit allem Zubehör für 200 Mark Silber zurücklösen könnten, wann immer sie wollten.
Der Bamberger Bischof wird erstmals als Fürstbischof bezeichnet. Er übt die geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit in Stift und Stadt aus.
Die Gebrüder Grafen Rudolf von Wertheim gewähren den Bürgern von Wertheim, dass diese sich nur vor einem Gericht in ihrer Stadt verantworten müssen. Sollte unter den Schöffen Uneinigkeit über das Urteil herrschen, kann der Fall in die Stadt Würzburg gebracht werden.
Graf Poppo von Henneberg übergibt dem neuen Stift zu Schleusingen sein Vogteirecht in Lengfeld.
Königsberg ist Sitz eines Amtes und eines Zentgerichts.