Durch die kaiserliche Belehnung Würzburgs mit den "Münnerstadter Lehen" 1587, nämlich mit einem Viertel an Blutbann und Zoll zu Münnerstadt sowie 1588 mit dem ehemals stolbergischen Viertel an Münnerstadt erhielten diese Besitzwechsel ihre reichsrechtliche Sanktionierung.
Die Stadt Wertheim hat sechs Stadttore und vier kleine Tore. Der Stadtrat besteht aus 24 Mitgliedern, von welchen zwölf Teil des Gerichts sind. Der Stadtrat wählt alle Jahre zwei Bürgermeister, von denen einer 12 Gulden bekommt. Der Schultheiss erhält 30 Gulden, der Stadtschreiber 20 Gulden und der Stadtknecht 17 Gulden 20 Kreuzer. Die Grafen von Wertheim erhalten Abgaben in Höhe von 1000 Gulden.
Das Stadtgericht, wie es vor 1590 bestand, setzte sich aus 12 Schöffen zusammen, die mit den Mitgliedern des Rates identisch waren. Den Vorsitz führte ein Keller, manchmal auch ein Amtmann.
Julius Echter erlässt eine Stadtgerichtsordnung.
Die Halsgerichtsbarkeit wird vom Eichstätter Koadjutor und (Titular-)Bischof Johann Konrad von Gemmingen im Jahre 1594 bestätigt.
Die Kontrolle über Getreidemaße wird dem Centgrafen und dem Bürgermeister zugewiesen, falsches Ellenmaß und Gewicht sind Sache von Richter und Rat bzw. Gericht.
Laudenbach war mit Zent, Vogtei und allen Rechten bis 1612 im Besitz der Grafen von Wertheim und ihres Erbnachfolgers Graf Ludwig von Stollberg. Nachdem dessen erbberechtigte zwei ältere Töchter kinderlos verstorben waren, wurde der Ort von Julius Echter eingezogen und dem Amt Karlstadt zugeteilt.
Die Stadtgerichtsordnung wurde von Fürstbischof Philipp Adolf von Ehrenberg erneuert. Jeden Mittwoch war Verhörtag. Als Richter fungierten der hochstiftische Keller bzw. Amtsschreiber.
König Gustav II. Adolf von Schweden schenkt den Grafen Ludwig, Wolfgang, Ernst und Friedrich Ludwig u.a. die Ämter Freudenberg und Laudenbach sowie 1/3 der Zent Wertheim.
Das "Halß- oder peinlich gericht" zu Lohr wurde vom Lohrer Rat dominiert, der - so der Befund von 1636/40 - allein zwölf von den 16 Bluttschöffen stellte.