Wegen gewalttätiger Auseinandersetzungen in der Stadt ist Papst Innozenz IV. gegenüber der Würzburger Geistlichkeit dazu gezwungen, auf päpstliche Gerichtsrechte zu verzichten.
Die Grafen von Orlamünde sind Allodialerben der Andechs-Meranier und Gerichtsherren.
Das Rats- und Gerichtshaus wird als schmales zweistöckiges Saalgebäude an der Tuchgasse errichtet (und 1567 wieder abgebrochen).
In den Wirren des Meranischen Erbfolgestreits erbaut der Vogt von Weida eine Burg in Marktschorgast, muss sie jedoch 1293 auf Befehl König Adolfs von Nassau dem Bischof von Bamberg ausliefern. Im älteren bischöflichen Urbar von 1323/37 sind Burg und Markt mit einigen Siedlungen im Umkreis bischöflich, 1337 erscheint dort der bischöfliche "Richter".
Es werden "scultetus, scabini et universitas civium" erwähnt.
Die Bürger der Stadt erlangen zwei päpstliche Privilegien, in denen Papst Alexander IV. sie begnadet, innerhalb der Mauern vom Interdikt frei zu bleiben und nicht vor ein Gericht außerhalb der Stadt gezogen zu werden.
Ein selbstständiger Rat ist bezeugt, der Schultheiß steht dem Schöffenkolleg vor.
1265 sind die Grundzüge der Stadtverfassung bereits zu erkennen: Der bischöfliche Schultheiß Friedrich, die Schöffen (scabini) und die Gemeinde (universitas) von Neustadt stellen eine Urkunde für Wechterswinkel aus, die zudem von 19 Bürgern und einem Schulmeister bezeugt wird.
Seit der "Goldenen Freiheit" bzw. der "Confoederatio cum principibus ecclesiasticis" ernennt nicht mehr der Burggraf, also der Graf von Henneberg, sondern der Bischof von Würzburg den Zentgrafen. Der Bischof verleiht diesem zudem den Blutbann.
Das Zentgericht leitet der Burggraf oder Burgvogt.