Kaiser Karl IV. fällt ein Urteil bezüglich Streitigkeiten zwischen den Bürgern Würzburgs und dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe. Der Bischof soll demnach gnädiger Herr der Bürger, diese wiederum des Stifts getreue Untertanen sein. Alle von den Bürgern untereinander geleisteten Eide außer dem Huldigungseid gegen den Bischof sind ungültig. Seit dem letzten Vergleichsbrief errichtete Bauten müssen abgerissen werden. Der Rat, die 24 und alle Zünfte und Gesellschaften sind aufgehoben. Der Rat soll nach altem Herkommen auf des Bischofs Saal besetzt werden. Die Bürger sollen wegen alter, noch nicht beglichener Schulden die nächsten zehn Jahre Steuer und Bede zahlen und so lange 1000 Pfund Heller über die gewöhnliche Steuer hinaus geben. Auch danach soll der Bischof außerordentliche Steuern verlangen können. Alle alten Briefe, die die Bürger unter dem Siegel der Stadt haben, sollen sie halten und vollführen, es sei denn, sie hätten bessere Briefe, die die ersteren widerlegten.
Im "Rothenburger Landfrieden" ist Rothenburg o. d. Tauber nicht direkt, sondern durch den Kaiser als Stadtherr vertreten.
Rat und Gemeinde der Stadt Windsheim verpflichten sich mit dem Rat der Stadt Nürnberg, künftig nur demselben römischen Kaiser und König zu huldigen wie dieser.
Nachdem der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und Kraft von Hohenlohe Burg und Stadt Widdern gekauft haben, treffen sie Vereinbarungen diesbezüglich. Unter anderem sollen Kosten für die Bewachung geteilt und Friede gehalten werden, im Konfliktfall soll der Ort neutral sein; Kraft empfängt seine Hälfte als Lehen vom Bistum Würzburg.
Die Städte Neuenstein, Hall und einige weitere werden vom Nürnberger Landrichter Engelhart von Tanne angewiesen, die Güter des Klaus Sieder zu schirmen.
Für 18000 Gulden erwerben die drei Reichsstädte Dinkelsbühl, Rothenburg und Hall Kirchberg an der Jagst und Ilshofen von den Hohenlohe.
Gottfried von Hohenlohe verspricht den Reichsstädten Dinkelsbühl, Nördlingen und Bopfingen, ihnen eine urkundliche Bestätigung des Mainzer Erzbischofs Gerlach von Nassau zu erwirken, dass dieser, solange er Landvogt in Niederschwaben sei, diese Städte in allen Rechten und Freiheiten belassen wolle. Die Urkunde soll bis zum kommenden Weißen Sonntag (7.3.1367) ausgestellt werden.
Kaiser Karl IV. nimmt die Geistlichkeit des Stifts und Bistums Würzburg in seinen Schutz, die wegen dessen Schulden beschwert worden war. Er befiehlt einigen Adligen und Städten, darunter Schweinfurt, Rothenburg, Windsheim, Hall und Heidingsfeld, die Geistlichen zu schützen.
Graf Burkard von Hardegg, Burggraf von Magdeburg, setzt als Hofrichter Kaiser Karls IV. Heinz Werntzer den Jüngeren in die Nutzgewähr der Güter Heinrich Werntzers des Älteren ein. Diese Güter befinden sich u.a. in Rothenburg. In einer zweiten Urkunde wird Heinz Werntzer in Nutzgewähr über Häuser in Rothenburg eingesetzt, in denen vorher dessen Vater und Bruder wohnten, außerdem über ein Haus mit Scheune und Garten vor dem Klingentor und weitere Güter, die dem Rothenburger Konrad Werntzer gehörten. In diesem Anspruch sollen ihn u.a. die Bürger von Nürnberg, Rothenburg und Dinkelsbühl schützen.
Die Städte Rothenburg, Dinkelsbühl und Windsheim werden mit einigen Adligen beauftragt, den Anspruch des Hans von "Pfolhein" auf dessen vom Hofgericht bestätigten Güter in Hartershofen zu schirmen.