Der Ort wird als "oppidum dictum Raeganshof" erwähnt.
Der Ort wird als "Lauff" erwähnt.
König Ludwig IV. verleiht Neubrunn die Rechte der Stadt Wertheim. Es wird erwähnt, dass man aus "dem dorf zu Neubronn in Wirtzpurger bishtum gelegen ein stat machen mögen".
König Ludwig IV. versetzt Kraft von Hohenlohe die Stadt Crailsheim ("Chrewlsheim") und die "villa" Honart (oder Monart) für 1000 Pfund Heller.
Der Ort wird als "Kirchenlamnicz" erwähnt.
Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg übernimmt gegen Sold die würzburgische Erbburgmannschaft zu Schweinberg ("Swainberge","Swanemberge") und gelobt dafür dem Hochstift seinen Schutz.
In einer Urkunde wird die Schenkerin an den Deutschen Orden als "edle Frau Elizabeth von Hohenlohe zu Neubronn (residens in Newenbrunne)" genannt.
Würzburgs Bischof Wolfram von Grumbach macht Ludwig von Hohenlohe und dessen Erben zum Burgmann in Iphofen ("Ippfehoven"), bis ihnen vom Stift Würzburg 200 Pfund Heller ausbezahlt worden sind.
Die Rechte der Förster aus Neustadt ("Nuwenstat") werden festgeschrieben.
Der Ort wird als "Haidreichspruk" erwähnt.