Münnerstadt wird als "Münnerstat" erwähnt.
Für Buchen wird eine Marktzollordnung durch den Erzbischof von Mainz für "vnsern lieben getreuen, burgermeister und rathe unser stat Buchen" ausgestellt.
Kaiser Friedrich III. erhält von den Marschalk von Pappenheim einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt mitsamt einem Weingarten am "zan" (Flurname), die von Kaiser und Reich zu Lehen gehen. Diese Güter wurden den Marschalk vom Würzburger Domkapitel verpfändet, dem sie der Kaiser nun wieder leihen möge. Dies tut er aber nicht, stattdessen wird der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg Lehnsnehmer. Eibelstadt wird "exfelstat" genannt.
Der Erzbischof von Mainz schreibt an "vnser lieben getrewen, burgermeister und rathe der stat Amorbach".
Schlüchtern wird als "Schuchter" erwähnt.
Die zahlreichen kleinen Weiler sowie teile im Osten und Westen der Cent werden erst in einem Dörferverzeichnis des "Halsgerichts zu Steinach" von 1510 genannt.
Der Inhaber Marktbreits, Friedrich von Seinsheim, stirbt 1501; sein Sohn Michael war Domherr zu Würzburg geworden, die Tochter Margaretha hatte Wilhelm von Rechberg zu Hohenrechburg geheiratet, der lange Zeit für seinen Schwager und seine Frau die Vogtei über Marktbreit innehatte. Da die Ehe kinderlos war und der einzige männliche Seinsheimer der Linie Wässerndorf geistlichen Standes war, trug das Geschwisterpaar sein Dorf "Unternbreit" 1517 dem Würzburger Bischof Lorenz von Bibra als Sohn- und Tochterlehen auf, mit dem Vorbehalt, dass der jeweilige Inhaber des Lehens dieses seinen nächsten Verwandten verschaffen dürfe.
Rehau wird erstmals als "Rehau" erwähnt.
Külsheim wird als "Khulssheim" bezeichnet.
Der Ort wird als "Culm-, Kulmbach" erwähnt.