Weikersheim wird als "Wichartesheim" erwähnt.
Weikersheim gehört zum Bistum Würzburg.
Ulrich von Brauneck hat den Weinzehnt in Weikersheim vom Würzburger Bischof Andreas von Gundelfingen zu Lehen.
Der Würzburger Bischof Andreas von Gundefingen bestätigt, dass sein Vorgänger Bischof Manegold von Neuenburg dem Würzburger Neumünster die Pfarrei in Weikersheim geschenkt hat.
Der Zehnt der Pfarrei Weikersheim geht an das Stift Neumünster in Würzburg. König Johann von Böhmen gibt Konrad von Hohenlohe den Auftrag, diesen gegen den Ritter Wipert von Zimmern und dessen Söhne zu schützen.
Weikersheim wird als "oppidum" bezeichnet.
Der Würzburger Bischof bestätigt den Bau und die Ausstattung einer Kapelle in Weikersheim durch die Hohenloher. Dabei erwähnt er außerdem die Zugehörigkeit der Pfarrei Weikersheim zum Würzburger Stift Neumünster.
Der Pfarrer von Weikersheim wird erwähnt.
Graf Ludwig von Oettingen verkauft Ansbach und Dornberg an Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg. Der Zehnt von Weikersheim, Iphofen und Burgbernheim ist dabei vom Kauf ausgenommen. Die Bürgen sollen sich im Falle von Vertragsbruch in Nürnberg einfinden.
Elisabeth von Hohenlohe legt fest, wie es um Vererbung und Wiederlösung von Burg und Stadt Weikersheim bestellt sein soll, welche ihr ihr Ehemann Gottfried von Hohenlohe zur Nutzung überlassen hatte. Die Lösungssumme soll sich auf 1700 Mark Silber oder den dreifachen Betrag in Pfund Heller belaufen, die Stadt soll nur von Gottfried oder seinen Erben ausgelöst werden können; ein Verkauf darf nur stattfinden, wenn der Käufer das Lösungsrecht von Gottfried und seinen Erben anerkennt.