Kaiser Karl IV. gebietet dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe, nicht zu gestatten, dass ein Offizial oder anderer geistlicher Richter die Bürger der Stadt Rothenburg einer weltlichen Sache wegen vorlade oder richte.
Der Burggraf Friedrich V. von Nürnberg belehnt die Familie von Weisselsdorf mit dem "Burgstal Rotenburg, mit allem dem daz dor zu gehort".
Die Rothenburger "Landhege" entsteht durch planmäßige Erwerbungen, besonders durch Erwerbungen zahlreicher Burgen mit dazugehörigem Grundbesitz. Damit zählt sie zu den größten reichsstädtischen Territorien Deutschlands. Der Auskauf der ministerialen Erben des staufischen Haus- und Reichsgutkomplexes um Rothenburg o. d. Tauber dauert bis etwa 1408 an.
Für 18000 Gulden erwerben die drei Reichsstädte Dinkelsbühl, Rothenburg und Hall Kirchberg an der Jagst und Ilshofen von den Hohenlohe.
Der Burggraf Friedrich V. von Nürnberg quittiert der Reichsstadt Rothenburg o. d. Tauber über 1000 Gulden Reichssteuer.
Kaiser Karl IV. fordert von den Bürgern der Stadt die Reichssteuer und will diese zur Not durch den Burggrafen Friedrich von Nürnberg eintreiben lassen.
Kaiser Karl IV. nimmt die Geistlichkeit des Stifts und Bistums Würzburg in seinen Schutz, die wegen dessen Schulden beschwert worden war. Er befiehlt einigen Adligen und Städten, darunter Schweinfurt, Rothenburg, Windsheim, Hall und Heidingsfeld, die Geistlichen zu schützen.
Graf Burkard von Hardegg, Burggraf von Magdeburg, setzt als Hofrichter Kaiser Karls IV. Heinz Werntzer den Jüngeren in die Nutzgewähr der Güter Heinrich Werntzers des Älteren ein. Diese Güter befinden sich u.a. in Rothenburg. In einer zweiten Urkunde wird Heinz Werntzer in Nutzgewähr über Häuser in Rothenburg eingesetzt, in denen vorher dessen Vater und Bruder wohnten, außerdem über ein Haus mit Scheune und Garten vor dem Klingentor und weitere Güter, die dem Rothenburger Konrad Werntzer gehörten. In diesem Anspruch sollen ihn u.a. die Bürger von Nürnberg, Rothenburg und Dinkelsbühl schützen.
Die Städte Rothenburg, Dinkelsbühl und Windsheim werden mit einigen Adligen beauftragt, den Anspruch des Hans von "Pfolhein" auf dessen vom Hofgericht bestätigten Güter in Hartershofen zu schirmen.
Die Stadt schließt sich dem Friedensbündnis Kaiser Karls IV. an. Dieses Bündnis geht später in den fränkisch-bayerischen Landfrieden über und hat den Zweck, während des zweiten Romzugs von Karl IV. den Frieden zu wahren.