Der neue Bischof Andreas von Gundelfingen wird in alle Rechte eingesetzt, die sein Vorgänger auch hat und zerstört so die Hoffnung der Bürger auf mehr Freiheiten durch die Unterstützung des Königs.
Um die Rechte seines verstorbenen Vorgängers wahrzunehmen, stellt der neue Würzburger Bischof Andreas von Gundelfingen einige Regelungen auf; darunter das Verbot für die Würzburger, fremde weltliche Gerichte zu nutzen, die mögliche Bestrafung der Verehelichungen von Kindern unter 20 Jahren mit Enterbung der Elternbesitzes und das Verbot des Eintritts von Kindern in den geistlichen Stand ohne den Willen der Eltern.
Ein Schulmeister für St. Burkard ist nachweisbar.
Die Bürgerschaft kauft den Hof "Zur Sturmglocke" und macht ihn zum Rathaus.
Papst Johannes XXII. bestätigt dem Würzburger Bischof Gottfried III. von Hohenlohe und dem Domkapitel die weltlichen Gerichtsrechte und die Herrschaft in Stadt und Diözese Würzburg.
Das Bürgerspital zum Heiligen Geist wird gegründet.
Die Bürgerschaft der Stadt Würzburg verpflichtet sich, dem Würzburger Bischof Gottfried III. von Hohenlohe in Kriegszeiten bestimmte Hilfen zu leisten.
Der Priester Volker von Wertheim stiftet eine Vikarie an die Kirche des Stifts Haug.
Der Würzburger Elekt Wolfram von Grumbach bestätigt den Würzburger Juden die Freiheit von allen Abgaben außer einer jährlichen Bede von 600 Pfund Heller.
Seit 1328 gibt es die Gallusmesse.