Die Bürgermeister, der Rat und die Bürger von Rothenburg o. d. Tauber bestätigen, dass die 6000 Pfund Heller, die Kraft von Hohenlohe ihnen schuldet, durch den Verkauf der Stadt Röttingen an das Hochstift Würzburg von diesem übernommen werden.
Die Kartause Engelgarten wird gegründet.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe reformiert die Verfassung des Stephansklosters und teilt dessen Güter zwischen Abt und Konvent.
König Karl IV. verkündet einen Landfrieden, mitunter auch auf Rat der Reichsstädte Nürnberg und Rothenburg o. d. Tauber. Würzburg, Neustadt an der Aisch, Eichstätt und Bamberg sind von dem Landfrieden ebenfalls betroffen.
König Karl IV. überlässt dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift die Judenschule, -kirchhöfe, -häuser und -hofreiten in Würzburg und allen anderen Städten und Festen des Bistums und auch die bewegliche Habe, Schuldforderungen und Ansprüche der dort lebenden Juden.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe bestätigt die Stiftung eines Marienaltars im Stift Haug durch den verstorbenen Meister Konrad von Hall, zu Lebzeiten Kanoniker und Küster des Stifts.
Der Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe befreit im Auftrag des Papstes alle Schultheißen sowie alle Richter und Diener des weltlichen Gerichts in Würzburg und die Bürger und Einwohner beider Geschlechter vom Interdikt und spricht sie von allen anderen Kirchenstrafen los. Grund für die Verhängung der Strafen war das Bekenntnis zu Kaiser Ludwig IV. bzw. Bischof Albrecht II. von Hohenlohe.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verkauft die Hälfte der Stiftszölle an den Toren Würzburgs und auf dem Main um 1000 Pfund Heller an das Domkapitel. Ein Wiederkaufsrecht wird festgelegt.
König Karl IV. tut kund, dass der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe mit seiner Stadt Würzburg und dem ganzen Bistum im Landfrieden in Franken und Bayern sein soll und will.
Nach einem Statut der Propstei Neumünster soll die Zahl der Stiftsherrenpfründe auf 30, die der Domizellare auf sechs und die der Diakone, Subdiakone und Priester auf je mindestens 6 festgesetzt werden. Zudem werden darin deren Aufgaben geregelt.