Kaiser Karl IV. fällt ein Urteil bezüglich Streitigkeiten zwischen den Bürgern Würzburgs und dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe. Der Bischof soll demnach gnädiger Herr der Bürger, diese wiederum des Stifts getreue Untertanen sein. Alle von den Bürgern untereinander geleisteten Eide außer dem Huldigungseid gegen den Bischof sind ungültig. Seit dem letzten Vergleichsbrief errichtete Bauten müssen abgerissen werden. Der Rat, die 24 und alle Zünfte und Gesellschaften sind aufgehoben. Der Rat soll nach altem Herkommen auf des Bischofs Saal besetzt werden. Die Bürger sollen wegen alter, noch nicht beglichener Schulden die nächsten zehn Jahre Steuer und Bede zahlen und so lange 1000 Pfund Heller über die gewöhnliche Steuer hinaus geben. Auch danach soll der Bischof außerordentliche Steuern verlangen können. Alle alten Briefe, die die Bürger unter dem Siegel der Stadt haben, sollen sie halten und vollführen, es sei denn, sie hätten bessere Briefe, die die ersteren widerlegten.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe erlaubt den Bürgern von Würzburg, einen Kredit von 10900 Pfund Hellern bei den Rittern Appel Fuchs, Friedich von "Lyhental" und Johann Maler aufzunehmen. Dafür versetzen die Bürger den Rittern die gewöhnlichen Steuern und Beden. Grund für die Verschuldung sei die kürzlich erfolgte Richtung Kaiser Karls IV. gewesen. In einer zweiten Urkunde erlauben Bischof und Bürger den genannten Rittern, Steuer und Bede gemäß genannter Richtung zu erheben.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe bestätigt die Stiftung und Dotierung eines Altars des Hl. Kilian und seiner Gefährten samt einer ständigen Vikarie im Würzburger Dom durch den Dekan Heinrich von Reinstein.
Die Ratskapelle im Grafeneckart wird eingeweiht.
Die "gemeynde der burgere rychere und armere der stat zu Wirczburg" muss sämtliche Schlüssel und Schlösser zu den Türmen und Toren der Stadt dem Bischof aushändigen.
Aufgrund der Niederlage der Würzburger Bürger gegen Bischof Albrecht II. von Hohenlohe kommt es seit 1360 zum Exodus von Teilen der wirtschaftlich bedeutenden Bürgerschaft in die umliegenden Städte. Davon profitiert vor allem Nürnberg.
Das Hofgericht Kaiser Karls IV. muss einen Streit zwischen dem Bischof und den nach Nürnberg abgewanderten ehemaligen Würzburger Bürgern schlichten. Solange diese noch Besitz in der Stadt haben, sind sie auch zu Steuerleistungen gegenüber dem Bischof verpflichtet.
Kaiser Karl IV. veröffentlicht ein Urteil, nach dem Bürger, die zur Vermeidung von Steuerzahlungen von Würzburg nach Nürnberg gezogen sind, wie alle anderen vom ersten kaiserlichen Sühnebrief betroffen sind und gemäß der kaiserlichen Bestimmungen, die zur Zeit ihres Wegzugs in Kraft waren, zur Zahlung von Schoß und Steuer verpflichtet sind.
Es wird ein Lehrer für das Kloster St. Stephan nachgewiesen.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe ordnet auf Bitten der Bürger von Würzburg Art und Weise der Steuererhebung.