Das älteste Zeugnis für die Anwesenheit von Juden in Lohr stellt das Martyrologium des Nürnberger Memorbuchs von 1298 dar, wo außerdem von Judenverfolgungen in Karlstadt, Rieneck, Hammelburg, Gemünden und Arnstein berichtet wirde, woraus zu schließen ist, dass an diesen Orten eine größere Zahl von Juden gelebt haben dürfte.
Die Siedlung wird erst im beginnenden 14. Jahrhundert als oppidum bezeichnet, war aber sicherlich schon vorher eine "Stadt" in der Qualität von Stadtprozelten.
Der Ort wird "oppidum" genannt.
Kraft von Hohenlohe erhält von Würzburgs Bischof Hermann II. Hummel von Lichtenberg diverse Lehen, darunter Burg und Stadt Gemünden je zur Hälfte.
Ulrich von Bickenbach fällt im Auftrag des Mainzer Erzbischofs Heinrich III. von Virneburg ein Urteil über die Lehen des verstorbenen Ludwig von Rieneck. Da keiner der Kläger (Kraft von Hohenlohe und Ulrich von Hanau) erscheint, erklärt er die Lehen für an das Erzstift heimgefallen. Darunter sind Burg und Stadt Rieneck, das Dorf Prozelten, das oberste Zentgericht in Rieneck (in diese Zent gehört u.a. die Stadt Gemünden), das Geleit von Gelnhausen über Rieneck bis zur Brücke von "Wigirsfeld", alle zu Rieneck gehörenden Eigenleute, die Fischereirechte von Burgsinn über Gemünden bis zum Gebiet des Klosters Neustadt, der Kirchensatz in Lohr und in der Kapelle in Rieneck und die Stadt Steinau.
Gemünden besitzt eine eigene Pfarrei.
Im Vertrag Kaiser Ludwigs IV. und seiner Söhne mit dem Hochstift Würzburg werden die Gebietsansprüche im Rothenfelser und Gemündener Bereich geregelt. Dabei bekommen die Söhne Ludwigs 2/3 der Burg und Stadt Rothenfels sowie 2/3 der Burg und Stadt Gemünden. Das Hochstift erhält 1/3 der Burg und Stadt Rothenfels sowie von Gemünden. Desweiteren wird vereinbart, dass im Kriegsfall zwischen Ludwigs Söhnen bzw. seinen Erben mit dem Hochstift Würzburg kommen sollte, so sollen die Burg und Stadt Rothenfels, wie auch Gemünden sich neutral verhalten. In dieser Urkunde wird Rothenfels erstmals "Stadt" genannt.
Kaiser Ludwig IV. und seine Söhne übergeben dem Hochstift Würzburg ein Drittel von Burg und Stadt Rothenfels sowie Gemünden, zusammen mit den Zugehörungen.
Herr Ulrich von Hanau und sein Sohn verzichten auf ihre Ansprüche an der Burg und Stadt Rothenfels sowie Gemünden mitsamt seinen Zugehörungen.
Die Söhne Kaiser Ludwigs IV. verpfänden ihre zwei Drittel an der Burg und der Stadt Gemünden und ein Viertel ihres Anteils an der Burg und der Stadt Rothenfels an den Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel für 4600 Pfund Heller.