Der Mainzer Erzbischof Peter von Aspelt, Erzkanzler des Reiches, erteilt seine Zustimmung zur Rückgabe und Schenkung der Städte ("oppidorum") Herrieden, Ornbau, Wassertrüdingen und Greding an den Bischof von Eichstätt, Philipp von Rathsamhausen, durch König Heinrich VII.
Ein Pfarrer, Konrad von Gredingen, wird erwähnt.
Die Halsgerichtsbarkeit wird durch Fürstbischof Albert I. von Eichstätt verliehen.
Es gibt ein Siegel.
Ein innerer und ein äußerer Rat sind bezeugt.
Der innere und äußere Rat sind seit 1340 nachgewiesen.
Das älteste Siegel Gredings, das von 1341-1400 in Abdruck überliefert ist, zeigt einen gekrönten Mann mit erhobener Rechter und einem kleinen Zepter in der Linken, der auf einem einfachen Sessel mit einer hohen Lehne sitzt. Er stellt vermutlich den römischen König dar - in Erinnerung daran, dass Greding einst Königshof war.
Kaiser Ludwig IV. gibt der Eichstätter Kirche Greding endgültig zurück.
Graf Heinrich von Hirschberg vergleicht sich mit den Bürgern Gredings.
Burkhard von Seckendorf verkauft den vom Nürnberger Burggrafen zu Lehen rührenden Zehnten zu Greding an das Domkapitel zu Eichstädt.