Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe ordnet auf Bitten der Bürger von Würzburg Art und Weise der Steuererhebung.
Dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe wird erlaubt, zur Tilgung der Schulden des Stifts 50000 Pfund Heller von den Gottesgaben in Stadt und Bistum und zusätzlich eine Steuer und Bede zu erheben. Aussteller der Urkunde sind die Würzburger Stifte Dom, Haug, Neumünster, St. Burkhard, St. Stephan und das zu den Schotten.
Kaiser Karl IV. nimmt die Geistlichkeit des Stifts und Bistums Würzburg in seinen Schutz, die wegen dessen Schulden beschwert worden war. Er befiehlt einigen Adligen und Städten, darunter Schweinfurt, Rothenburg, Windsheim, Hall und Heidingsfeld, die Geistlichen zu schützen.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe übergibt das Haus zum Greifen in Würzburg an das Würzburger Stift Neumünster, dem dieses von alters her gehört habe.
Das Würzburger Stift Neumünster und sein Dekan Peter bewilligen dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe 4500 Pfund Heller zur Tilgung der hochstiftischen Schulden. Da das Stift aber so viel Geld nicht besitze, werden Bestimmungen darüber getroffen, wie die Summe zu beschaffen sei.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe erlaubt den Bürgern von Würzburg (am 15.10.), 20 Jahre lang jährlich eine Steuer und Bede zu erheben: Eine Vermögenssteuer von 1 Schilling Heller je Pfund Heller und eine Herdstättensteuer von 10 Schilling Heller. Das Hofgesinde des Bischofs, seine Schultheißen, alle Stifter und Klöster der Stadt samt ihrem Gesinde und weitere Amtsträger des Stifts sind aber davon befreit. Neubürger sollen in den kommenden sechs Jahren nur halb so viel Steuern entrichten. Der Handel mit und Ausschank von fremden Getränken in der Stadt soll verboten sein. Auf drei Jahre soll die Steuer, geschätzt auf 5000 Gulden, dem Stift zufallen.
Die Bürger von Würzburg dürfen mit Erlaubnis des Würzburger Bischofs Albrecht II. von Hohenlohe 17 Jahre lang eine Steuer und Bede erheben. Diese soll der Tilgung ihrer Schulden dienen. Aus Dankbarkeit wollen sie dem Bischof statt des vereinbarten Sechstels die Hälfte des Überschusses über 5000 Gulden geben.
Die zwiespältige Neuwahl für den Bischofsstuhl bringt mit Albrecht III. von Heßburg erneut die Hoffnung auf Zugeständnisse, da er Bürgermeister und Rat zulässt und die Stadtschlüssel zurückgibt.
Adolf, der Bischof von Speyer (und spätere Erzbischof von Mainz), und der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg erlassen ein Schutzprivileg über die Straßen von Külsheim über Würzburg nach Aschaffenburg.
Arnold von Osterbecke übergibt eine Urkunde des Domkapitels über die jährlich zu leistende Gült.