Glockenordnung: der Türmer soll die Glocke läuten, um die Stunde anzuzeigen und im Falle eines Feuers.
Der Würzburger Bischof Johann III. von Grumbach und das Domkapitel erlauben der Stadt, eine Glocke am Grafeneckartturm zu installieren. Diese darf nur für Warnungen vor Feuer und dieStundenanzeige benutzt werden. Die beiden Bürgermeister haben die Schlüssel zum Turm und sind für die Türmer verantwortlich.
Der genannte Schulmeister zu Pleichach ist in der Pfarrkirche des Vororts tätig.
Spätestens jetzt ist der Glockenturm errichtet.
Ein Hofspital wird erwähnt.
Das ehemalige Benediktinerkloster St. Burkard wird in ein Ritterstift umgewandelt.
Es sind Vorschläge der Stadt Bamberg gegenüber der Stadt Würzburg überliefert, wie die Streitpunkte aus der Sicht der Stadt Bamberg und des dortigen Domkapitels beendet werden könnten, mit der Bitte an die Stadt Würzburg, diese Vorschläge an den Bischof von Würzburg weiter zu geben.
Das St. Ulrichskloster zur Gnadenpforte ist ursprünglich eine Beginenklause und wird in ein Benediktinerinnenkloster umgewandelt.
Der Mainzer Erzbischof Adolf II. von Nassau, der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg und Graf Johann von Wertheim teilen sich das Geleit von Würzburg über Wertheim nach Miltenberg. Besonders erwähnt werden die von oder nach Frankfurt Reisenden.
Ein Sigismund Weisen fragt an, ob er an der Agneten-Mauer, wohl ein Teil der inneren Mauer, eine Hütte zum Färben errichten darf. Der Rat lehnt ab. (5, 149 v)