Gunzenhausen hat etwa 1600 Einwohner.
Burggraf Friedrich von Nürnberg erteilt die Erlaubnis, am Pfingsmontag einen achttägigen Jahrmarkt abzuhalten.
Das königliche Hofgericht bestätigt in einem Urteilsspruch, dass die Ortschaften Ansbach, Wassertrüdingen, Leutershausen, Feuchtwangen, Uffenheim, Langenzenn, Schwabach, Gunzenhausen, Crailsheim u.a. sich nur vor dem Gericht des Nürnberger Burggrafen, nicht der Stadt Rothenburg verantworten müssen.
Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg verschreibt seiner Frau Elisabeth von Bayern unter anderem die Orte Ansbach, Leutershausen, Schwabach, Bernheim, Wassertrüdingen, Langenzenn und Gunzenhausen als Wittum.
Es ist eine Schule bezeugt.
Stadt- und Gerichtsordnung des Kurfürsten und Markgrafen Friedrich I.: Unter Vorsitz des Stadtvogts werden zwei Bürgermeister und der Rat gewählt. Dieser besteht aus einem inneren oder kleinen und einem äußeren oder großen Rat.
Das erste Salbuch wird angelegt.
Gunzenhausen hat etwa 1700 Einwohner.
Im Dreißigjährigen Krieg wird Gunzenhausen von Tillys Truppen gebrandschatzt.
Gunzenhausen wird in Merians "Topographia Franconiae" als "Städtlein" bezeichnet.