Gräfin Elisabeth von Nürnberg vermacht dem Augustinerkloster in Kulmbach unter anderem fünf Pfund Heller, die aus den Zollabgaben der Stadt Kulmbach bezogen werden und zwei Eimer Wein aus den Weinbergen bei Langenzenn.
Burggraf Albrecht von Nürnberg bekommt von Kaiser Karl IV. das Münzrecht für die Stadt Langenzenn. Ebenso wird ein schon bestehendes Münzrecht für Kulmbach genannt.
Der Ort wird als "Kulmach" erwähnt.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg begnadet die Juden zu Hof mit Steuererlass und anderen Privilegien. Sie sollen des Weiteren dieselben Privilegien wie die burggräflichen Juden in Kulmbach und Bayreuth genießen.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg gewährt den Bürgern zu Kulmbach auf vier Jahre Steuerfreiheit. Ähnliche Privilegien wurden wohl gleichzeitig den Bürgern zu Bayreuth und Neustadt erteilt.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg verleiht auf sechs Jahre den Münzmeistern Maler die Münze zu Bayreuth und Kulmbach.
König Wenzel gestattet dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg, außer in Langenzenn und Neustadt an der Aisch auch in Bayreuth und Kulmbach Gold zu münzen.
In der Dispositio Fridericiana bestimmt Burggraf Friedrich V. über die künftige Landesteilung unter seinen Söhnen Friedrich VI. und Johann III. Zum einen Teil gehören u.a.: Neustadt a.d. Aisch, Ansbach, Schwabach, Windsbach, Leutershausen, Wassertrüdingen, Gunzenhausen, Tann, Roth, Feuchtwangen, Uffenheim und Landeck. Zum zweiten Teil gehören u.a. Kulmbach, Berneck, Bayreuth, Hof, Wunsiedel, Kirchenlamitz, Münchberg, Neustadt bei Coburg, Creußen, Baiersdorf und Altdorf.
Pfarrer Johann von Dytersheim stiftet einen Jahrtag für die verstorbene Burggräfin Elisabeth, an dem neben dem Pfarrer und seinem Kaplan auch der Schumeister teilnehmen sollt.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg tritt seinen Söhnen Johann III. und Friedrich VI. die Regierung ab und zieht sich auf die Plassenburg zurück. Dabei bestimmt er, dass die Herrschaft Plassenburg, darunter die Stadt Kulmbach und Berneck, in seinem Besitz verbleiben.