Die Herren von Hanau-Lichtenberg erwerben einen Teil der Stadt.
Michael von Bickenbach verkauft Klingenberg an den Grafen von Hanau-Lichtenberg (Philipp I.).
Die Komturei Grubingen wird aufgelöst.
Erzbischof Berthold von Henneberg konnte die Herrschaft Klingenberg dem Kurstaat integrieren, als das Haus Bickenbach im Mannesstamm ausstarb.
Der Stadt wird eigens die Erlaubnis erteilt, in Klingenberg Recht zu sprechen.
1527 erlässt der Mainzer Kurfürst für Miltenberg und Klingenberg die sog. Albertinische Verordnung, die den bürgerlichen Freiheitsraum zugunsten der herrschaftlichen Direktiven erheblich einschränkt.
Die Schule wird erstmals erwähnt.
Kaiser Rudolf II. verleiht Klingenberg das Recht, einen Markt abzuhalten
Der Landesherr setzt den Zolltarif fest und gibt Weisung, wer vom Zoll befreit ist.
Es sind 26 Juden in Klingenberg wohnhaft.