Die Bürger von Bischofsheim einigen sich mit dem Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein über die Steuerzahlungen für die kommenden drei Jahre: der Bischof (oder wen er damit belehnt) erhält 50 fl, Dietrich von Ebersberg erhält 10 fl. Des Weiteren sollen jährlich für 20 fl Baumaßnahmen an der Stadt vorgenommen werden. Im Gegenzug soll die Bürgerschaft durch keine weiteren Abgaben belastet werden.
Hans von Elspe erhält das Bischofsheimer Zentgrafenamt als Lehen des Hochstifts Würzburg.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein schließt mit Untergebenen einen Landfrieden, darunter Volkach, Neustadt, Bischofsheim, Mellrichstadt, Fladungen und Meiningen.
Die Herren von der Tann verkaufen ihren halben Teil an Bischofsheim laut Lorenz Fries an Hermann von Eberberg und seiner Ehefrau.
Die keinem Archidiakonat oder Landkapitel unterstellte Pfarrei von Bischofsheim besetzt der Bischof von Würzburg.
Hans "Rinwald" erhält das Bischofsheimer Zentgrafenamt als Lehen des Würzburger Hochstifts.
Jakob und Hans von Steinau teilen ihren Besitz, darunter ihren Sitz auf der Salzburg über Neustadt und die Hälfte von Amt und Gericht Bischofsheim, sowie die dortigen Ungeld und Zoll.
Laut Lorenz Fries leiht sich der Würzburger Bischof von Konrad von Bebenburg 4000 Gulden, um damit Stadt und Amt Bischofsheim auszulösen. Dafür verschreibt der Bischof Bebenburgs Tochter, Katharina von Veningen, jährlich 100 Gulden an den Einnahmen in Gerolzhofen und 100 Gulden an den Einnahmen in Hassfurt.
Die älteste Stadtordnung von Bischofsheim fixiert das Recht des Bischofs, einen Schultheißen nach seinem Gutdünken ein- und abzusetzen, der die bischöflichen Rechte gegnüber den Einwohnern der Stadt wahrnehmen sollte. Der Rat bestand aus zwölf auf Lebenszeit bestellten Ratsschöffen. Wenn ein Schöffe starb, schlug der Rat zwei Gemeindemitglieder vor, die als Ersatz in Frage kamen, von denen der bischöfliche Amtmann einen auswählte. Doch hatte er auch das Recht, andere als die Vorgeschlagenen zu Schöffen zu machen.
Mit der Stadtverordnung erhält Bischofsheim die Vergünstigung von vier Jahrmärkten.