Der Würzburger Bischof verschreibt Contz von der Kere laut Lorenz Fries jährlich 50 Gulden an der Bede in Dettelbach.
Der Würzburger Bischof verschreibt Kilian von der Kere laut Lorenz Fries jährlich 100 Gulden an der Bede in Dettelbach.
Der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg erlässt für das Dorf Dettelbach mit Zustimmung des Domkapitels eine Satzung und Ordnung. In dem Dorf soll es einen Rat, bestehend aus 18 Personen (zwölf des inneren und sechs des äußeren Rats), geben.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt der Stadt Dettelbach laut Lorenz Fries eine Polizeiordnung.
Johann von Hobach, der Sekretär des Würzburger Bischofs, erhält laut Lorenz Fries jährlich 50 Gulden aus den Einnahmen von Dettelbach als Dienstgeld.
Auf Bitten des Würzburger Bischofs Rudolf II. von Scherenberg wird Dettelbach von Kaiser Friedrich III. zur Stadt erhoben.
Der Würzburger Bischof verleiht der Stadt Dettelbach drei Jahrmärkte, nämlich am Sonntag nach Maria Lichtmess (2. Februar), am Magdalenentag (22. Juli) und am Matthäustag (21. September), sowie einen Wochenmarkt an jedem Montag.
Dettelbach wird als "civitas" bezeichnet.
Erst mit der Stadterhebung wird Dettelbach eigene Pfarrei.
Das Würzburger Kloster St. Stefan überträgt seine Gerichtsrechte in Dettelbach laut Lorenz Fries an das Hochstift Würzburg.