Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verpfändet die Burg und Stadt Röttingen vorübergehend an den Grafen Eberhard von Württemberg.
Die Schule in Röttingen wird erstmals erwähnt, da der Schulmeister als Zeuge auftritt.
Im Verlauf des Jahrhunderts bringt das Hochstift Würzburg den Besitz von Röttingen wieder an sich.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein befreit die Städte Arnstein, Karlstadt, Neustadt, Meiningen, Mellrichstadt, Bischofsheim, Fladungen, Gemünden, Königshofen, Gerolzhofen, Haßfurt, Seßlach, Iphofen, Röttingen, Ebern und Dettelbach auf vier Jahre von der Steuer. Sollte der Bischof eine außerordentliche Steuer erheben wollen, muss diese allerdings gezahlt werden.
Eine Schule wird erwähnt.
Die Stadt und das Amt Röttingen werden an Hans und Fritz Truchseß von Baldersheim sowie Kaspar von Geiselheim für 4850 Gulden verpfändet.
Die Stadt und das Amt Röttingen werden für 8000 Gulden an die Truchseß von Baldersheim und an Götz von Berlichingen verschrieben.
Der Bürgermeister, der Rat und die Bürger werden erstmals genannt.
Die Stadt und das Amt Röttingen werden für 8000 Gulden an die Brüder Truchseß von Baldersheim, an Götz von Berlichingen und an Konrad von Rosenberg verpfändet.
Stadt und Amt Röttingen werden für 10400 Gulden an den Ritter Heinrich von Sickingen, Hans Truchsess von Baldersheim und Konrad von Rosenberg verpfändet.