Dinkelsbühl erhält ein königliches Privileg zur Zollerhebung in der Stadt.
In einem Bündnis zwischen dem Grafen von Württemberg und dem Burggrafen zu Nürnberg wird Dinkelsbühl als Ort für Schiedsgerichte festgesetzt.
Als den Hohenlohern das Geld ausgeht, nehmen die drei Reichsstädte Dinkelsbühl, Rothenburg und Hall die Orte Langenburg, Kirchberg, Crailsheim und Ilshofen als Pfand.
Ulrich von Hohenlohe bekennt, dass er und seine Erben den Städten Rothenburg o. d. Tauber, Windsheim, Dinkelsbühl, Hall, Heilbronn, Wimpfen und Weinsberg 15000 rheinische Gulden vor dem nächsten Weißen Sonntag (28.2.) über zehn Jahre unter jährlicher Verzinsung von 12 Prozent auf Martini zahlen. Ab dem 28.2.1384 verbündet sich Ulrich von Hohenlohe dann auch auf zehn Jahre mit dem schwäbischen Städtebund, in dem unter anderem auch die Reichsstädten Nürnberg, Rothenburg o. d. Tauber, Schweinfurt, Weißenburg und Windsheim Mitglied sind.
Nürnberg wird in den Schwäbischen Städtebund aufgenommen, in dem sich u.a. auch Hall, Rothenburg, Dinkelsbühl, Windsheim und Weißenburg befinden.
Der kleine Rat führt das Stadtregiment, der große wird bei Fragen hinzugezogen, die einer breiteren Öffentlichkeit bedürfen.
Zwei Bürgermeister, ein Patrizier und ein Zunftmeister führen die Geschäfte der Stadt gleichberechtigt.
Wer Mitglied im kleinen Rat werden will, muss über ein Vermögen von mindestens 100 Gulden verfügen, allerdings kann bei besonderer Begabung von dieser Regel eine Ausnahme gemacht werden.
Jedes Geschlecht mit dem gleichen Vaternamen durfte nur zwei Mitglieder in den kleinen Rat schicken. Brüder oder Vater und Sohn durften nicht gleichzeitig Mitglied sein.
Jedes Jahr wird am Freitag vor Fastnacht ein Mitglied des kleinen Rats abgewählt und ein neues erwählt. Dazu tritt ein Ausschuss von 18 Mann zusammen (der Rat mit je einem Zunftmeister aus den sechs Zünften).