In Roth gibt es etwa 110 Häuser oder Hofstätten.
Nach der Stadtordnung von 1434 soll in Roth jährlich am 3. Ostertag der Rat erwählt oder verändert werden, und zwar in der Weise, dass der Vogt in seiner Funktion als Stadtrichter einen Ratsherrn auswählt. Beide suchen sodann einen zweiten Ratsherrn aus, mit dem zusammen drei weitere Leute gewählt werden. "Diese fünf mit Vogt sollen macht haben in der ganzen stadt für ein jahr."
Das Urbar von 1434 weist ein markgräfliches Geleitsrecht von Nürnberg nach Roth, von dort nach Weißenburg und wieder die gleiche Strecke zurück, nach.
In Roth ist eine Messingschlägerei bezeugt (Rauschgold).
Das Seel- bzw. Altensitzhaus wird erwähnt.
1480 gibt es einen "alten Rat", auch "innerer Rat" genannt, dem zwölf Ratsherren angehören, sowie einen "äußeren" oder "jüngeren Rat" mit acht Bürgern, welche jährlich zu Ostern "aus- und eingesetzt" werden sollen.
Das Kirchweihfest findet am Sonntag nach Mariä Himmelfahrt statt.
1531 hat die Stadt folgende Personen zu besolden: Stadtschreiber, Stadtknecht, zwei Torwarte, zwei Wächter und den Schulmeister.
Bezüglich der steuerlichen Belastung der einzelnen Bürger lässt sich dem Salbuch von 1531 entnehmen, dass die Stadt Roth mit ihren beiden Vorstädten jährlich Hauptsteuer, je nach Vermögen des einzelnen, in Höhe von 250 Gulden an die Rentmeisterei in Ansbach zu entrichten hat.
In Roth gibt es Wasserholzleitungen aus ausgehöhlten Baumstämmen.