Kaiser Ludwig IV. schenkt der Stadt einen Teil des Reichswaldes und begründet so den wirtschaftlichen Aufstieg Weißenburgs.
Burggraf Johann von Nürnberg entbindet die Stadt Weißenburg ihres Eides und ihrer Verpflichtungen ihm gegenüber.
Die Städte Windsheim, Nürnberg, Würzburg und Weißenburg verbünden sich mit Willen Kaiser Ludwigs IV. zu einem Landfrieden und versprechen, sich zu dessen Wahrung gegenseitig zu helfen und das Bündnis bis zwei Jahre nach dem Tod des Kaisers zu halten.
Burggraf Johann von Nürnberg entscheidet einen Streit zwischen der Stadt Weißenburg und dem Kloster Wülzburg wegen der Nutzung eines Waldstückes.
Die Reichsunmittelbarkeit löst permanente Übergriffe der benachbarten Konkurrenten aus, so dass die Bürgerschaft gegen die teure Reichsfreiheit - durch zusätzliche Steuern zur Befestigung der Stadt - und die neuen Befestigungsanlagen protestiert.
Rudolf, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, gibt seine Zustimmung zur Verpfändung von Parkstein, Flozz und Zugehörungen, Windsheim und Weißenburg sowie 1000 Pfund Geld Judenzins zu Nürnberg für 14000 Mark lötiges Silber durch König Karl IV. an Johann und Albrecht, Burggrafen von Nürnberg.
König Karl IV. entbindet die Stadt Weißenburg von all ihren Schulden bei den Juden des Reichs und empfiehlt sie dem Schutz des Burggrafen Johann von Nürnberg.
Kaiser Karl IV. bestätigt die Rechte der Stadt Weißenburg am Reichsforst und gebietet dem Burggrafen Johann von Nürnberg, den Reichsforst zu Weißenburg zu schützen.
Das Stadtrecht wird niedergeschrieben.
Ein Bürgerbuch ist überliefert.