Burggraf Friedrich V. von Nürnberg begnadet die Juden zu Hof mit Steuererlass und anderen Privilegien. Sie sollen des Weiteren dieselben Privilegien wie die burggräflichen Juden in Kulmbach und Bayreuth genießen.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg gewährt den Bürgern zu Kulmbach auf vier Jahre Steuerfreiheit. Ähnliche Privilegien wurden wohl gleichzeitig den Bürgern zu Bayreuth und Neustadt erteilt.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg verleiht auf sechs Jahre den Münzmeistern Maler die Münze zu Bayreuth und Kulmbach.
Kaiser Karl IV. überschreibt seiner Tochter Margaretha und dem Sohn des Burggrafen von Nürnberg, Johann III., bei ihrer Verlobung unter anderem Einkünfte aus Eschenbach, Bayreuth, Weißenstadt und Wunsiedel.
Der Burggraf von Nürnberg nimmt den Juden Eysok für vier Jahre und zum Gegenwert von jährlich zwanzig Gulden in seinen Schutz.
König Wenzel gestattet dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg, außer in Langenzenn und Neustadt an der Aisch auch in Bayreuth und Kulmbach Gold zu münzen.
In der Dispositio Fridericiana bestimmt Burggraf Friedrich V. über die künftige Landesteilung unter seinen Söhnen Friedrich VI. und Johann III. Zum einen Teil gehören u.a.: Neustadt a.d. Aisch, Ansbach, Schwabach, Windsbach, Leutershausen, Wassertrüdingen, Gunzenhausen, Tann, Roth, Feuchtwangen, Uffenheim und Landeck. Zum zweiten Teil gehören u.a. Kulmbach, Berneck, Bayreuth, Hof, Wunsiedel, Kirchenlamitz, Münchberg, Neustadt bei Coburg, Creußen, Baiersdorf und Altdorf.
Es finden sich erste gesicherte Hinweise auf ein vom Markgrafen Johann III. gegründetes Spital (im Landbuch A des Markgrafen Johann mit Nennung der umliegenden Orte).
Zu Beginn des 15. Jahrhunderts besteht der Bayreuther Magistrat aus einem zwölfköpfigen Ratskollegium mit einem Bürgermeister an der Spitze.
Das Bayreuther Hochgericht tagt als Schöffengericht unter dem Vorsitz des Vogtes noch im 15. Jahrhundert in der Regel auf der Straße vor dem Rathaus unter freiem Himmel. Die Verhandlungen über niedergerichtliche Straf- und Zivilsachen, die als "eehafte Gerichte" viermal im Jahr an festen Terminen erfolgen, finden dagegen in der Ratsstube des Bayreuther Rathauses statt.